wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollstndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Arbeitsrecht | 08.05.2023

Home-Office

Muss ich in der eigenen Wohnung Homeoffice machen?

Arbeitsort sollte nur mit Erlaubnis des Arbeit­gebers verlegt werden

Immer derselbe Ausblick, während man am Laptop sitzt: Wer im Homeoffice arbeitet, möchte vielleicht mal Abwechslung und fernab von zu Hause tippen, telefonieren und Co. Wann das möglich ist.

Werbung

Homeoffice gehört für manche Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer mittlerweile zum Arbeits­alltag. Doch das Arbeiten in den eigenen vier Wänden kann auch eintönig werden. Den Arbeits­platz dann ins Café zu verlegen, in eine Ferien­wohnung am Meer oder gar ins Ausland, mag verlockend klingen. Bedeutet Homeoffice eigentlich, dass man tatsächlich in der eigenen Wohnung arbeiten muss?

Homeoffice oder mobile Arbeit?

Das hängt von den entsprechenden Regelungen beim Arbeitgeber ab. „Homeoffice bedeutet zunächst einmal, dass die Arbeit in der Wohnung des Arbeit­nehmers zu erledigen ist“, sagt der Fachanwalt für Arbeits­recht Alexander Bredereck. „Wenn der Arbeit­nehmer tendenziell eher frei bei der Wahl des Arbeits­ortes sein soll, bezeichnet man dies regelmäßig als mobile Arbeit.“

Gesetzlich definiert sind beide Begriffe allerdings nicht. In der Praxis herrsche deshalb „ziemlicher Wildwuchs“, so Bredereck. Fehlen konkrete Regelungen im Unternehmen, rät er Arbeit­nehmern, die ins Homeoffice geschickt werden, in jedem Fall von zu Hause aus zu arbeiten - also tatsächlich an der Adresse, die dem Arbeitgeber bekannt ist. „Wer das nicht will, sollte sich für andere Orte eine ausdrückliche und nachweisbare Genehmigung des Chefs besorgen“, so Bredereck.

Arbeitsort nicht heimlich verlegen

Diese braucht auch, wer seinen Arbeitsort vorüberg­ehend ins Ausland verlegen will. Hier sollte man zudem bedenken, dass neben Fragen der Verfügb­arkeit, der Erreich­barkeit und des Daten­schutzes auch versicherungs­rechtliche und steuer­rechtliche Probleme entstehen könnten, sagt Bredereck.

Den eigenen Arbeitsort heimlich zu verändern, ist in jedem Fall keine gute Idee. Wer das tut, gefährdet seinen Arbeits­platz. Und das Risiko auf­zufliegen, ist nicht gering. „Was ist, wenn der Chef zu einer kurzfristig anberaumten Team­besprechung lädt?“, so der Fachanwalt für Arbeits­recht.

Einen durchsetzbaren Anspruch auf einen anderen Arbeitsort als den Sitz des Arbeit­gebers wie auch auf Homeoffice habe man grund­sätzlich nur, wenn und insoweit das im Arbeits­vertrag, Tarif­vertrag oder in einer Betriebs­vereinbarung konkret geregelt ist.

Werbung

Quelle: dpa/DAWR/ab
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#10298