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„Nein“, sagt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine( BVL). „Die Mehrzahl der Rentner in Deutschland muss sich in der Praxis keine Gedanken um ihre Steuererklärung machen.“ Der Grund: Auch das steuerfreie Existenzminimum ist in diesem Jahr um 180 Euro auf 9.000 Euro im Jahr angehoben worden.
Änderung der steuerlichen Situation erst bei einer Rentenerhöhung über 200 Euro
Außerdem können Rentner die auf die Rentenerhöhung anfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung absetzen. Das sind im Durchschnitt knapp 11 Prozent der Rentenbezüge. Deshalb verändert sich die steuerliche Situation erst, wenn die Rente 2018 um mehr als 200 Euro gegenüber dem Vorjahr steigt.
Geringe Steuerbelastung möglich
Wer aufgrund geringer Rente bisher keine Steuererklärung abgeben musste, braucht laut Uwe Rauhöft in der Regel auch nach der Anpassung weiterhin keine Steuerbelastung zu befürchten. Nur für einzelne Rentner im Beitragsgebiet West mit Rentenbeginn vor 2007 und im Beitragsgebiet Ost mit Rentenbeginn vor 2010 kann aufgrund der stärkeren Anhebung erstmals eine geringe Steuerbelastung auftreten.
Rente darf Grundfreibetrag nicht überschreiten
Solange also keine weiteren Einkünfte vorliegen, sind für Neurentner des Jahres 2018 monatliche Rentenzahlungen in Höhe von etwa 1.185 Euro steuerfrei. Für Ehepaare verdoppeln sich die Werte. Wer mit seiner Monatsrente nach der Rentenanpassung diese Werte nicht überschreitet, muss keine Steuernachzahlung einkalkulieren.
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