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Mietrecht | 20.06.2022

Grillpartys

Nachbarschafts­streit vermeiden: Wo und wann darf gegrillt werden?

Was Grillfans beachten sollten, damit es nicht zum Nachbarschafts­streit kommt

Sommer, Sonne, Grill­vergnügen: Was entspannt klingt, kann zum Nachbarschafts­streit führen. Denn was des einen Freude, ist vielleicht des anderen Leid - Stichwort Rauch. Das ist beim Grillen erlaubt.

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Es könnte so einfach sein: Die Sonne scheint, der Grill wird an­geschmissen. Muss nur noch das Grillgut rechtzeitig gewendet werden. Doch dürfen Mieter eigentlich auf dem Balkon grillen? Und was ist, wenn die Nachbarn wenig begeistert vom Grillgeruch sind?

Bevor die Grillparty steigen kann, gibt es einige Fragen zu klären. Und nicht immer ist die Antwort einfach. Denn die Rechtslage sei beim Grillen in Deutschland überall unterschiedlich, sagt Rechtsanwältin Annett Engel-Lindner, Rechts­beraterin beim Immobilien­verband Deutschland (IVD).

Auf ausgewiesene Grillplätze achten

Jedes Bundesland regelt selbst, wo das Grillen erlaubt und wo es verboten ist. In den meisten Kommunen gibt es öffentliche Grill­plätze oder ausgewiesene Grill­stellen in Parks. Hier darf der Grill angeworfen werden.

Aber Vorsicht: Die Kommune kann die Grill­erlaubnis für die einzelnen Plätze kurzfristig zurück­nehmen, zum Beispiel wegen erhöhter Wald­brandgefahr. Man sollte sich also über die aktuellen Regelungen informieren, bevor man mit Grillgut, Grill und Getränken bepackt loszieht.

In den Mietvertrag gucken

Wer auf dem Balkon seiner Mietwohnung oder im gemeinsam genutzten Garten des Mehr­familien­hauses grillen möchte, muss zunächst einen Blick in den Mietvertrag werfen. Denn der Vermieter kann das Grillen hier einschränken - oder auch komplett verbieten.

Wer dennoch den Grill anwirft, muss dem IVD zufolge mit einer Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar mit einer Miet­kündigung rechnen.

Nachbarn dürfen sich nicht gestört fühlen

Im Garten des eigenen Einfamilien­hauses sieht das natürlich anders aus. Hier darf prinzipiell gegrillt werden.

Aber: Wie auch beim Grillen auf Balkon oder Terrasse der Mietwohnung dürfen Rauch und Grillgeruch die Nachbarn nicht belästigen. Sonst kann das Grillen als Ordnungs­widrigkeit zu einer Geldstrafe führen, wie Konrad Adenauer, Präsident des Landes­verbands Haus & Grund Rheinland Westfalen, erklärt.

Doch was müssen Nachbarn im Zweifel ertragen? Dazu gibt es zwar zahlreiche Urteile. Letztendlich ist aber der Einzelfall ausschlaggebend.

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Verschiedene Gerichte, verschiedene Entscheidungen

So entschied das Amtsgericht Halle (Saale), Urteil vom 11.12.2012, Az. 120 C 1126/12 etwa, dass Wohnungs­eigentümer nur vier Mal im Jahr mit Holzkohle grillen dürfen. Und das den Nachbarn auch 24 Stunden vorher ankündigen müssen.

Das Amtsgericht Westerstede, Beschluss vom 30.06.2009, Az. 22 C 614/09 (II) beschränkte das Grillen mit Holzkohle bei einem Streit um einen Grillkamin an der Grundstücks­grenze hingegen auf zwei Mal im Monat und höchstens zehn Mal im Jahr.

Und das Landgericht München I, Beschluss vom 12.01.2004, Az. 15 S 22735/03 urteilte: Sommer­liches Grillen im Garten ist erlaubt, wenn die Nachbarn dadurch nicht oder nur un­wesentlich beeinträchtigt werden. Fühlen sie sich gestört, müssten sie genau nachweisen, dass es sich um eine nicht unwesentliche Beeinträchtigung handelt.

Mit dem Elektrogrill gegen den Streit

Um Nachbarschafts­streit oder gar rechtliche Konflikte zu vermeiden, empfiehlt der Landes­verband Haus & Grund Rheinland Westfalen dann auch, das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen - und zwar bevor der Grill angeworfen wird. „Dann können sich die Nachbarn auf den Grillabend einstellen und rechtzeitig ihre Fenster schließen“, so Adenauer.

Auch die Wahl des Grills kann Konflikte vermeiden. Der IVD rät, sich für einen Elektro- oder Gasgrill statt für einen Holzkohle­grill zu entscheiden. So kann die Rauch- und die Geruchs­entwicklung verringert werden - und vielleicht auch der Ärger der Nachbarn. Außerdem ist die Brandgefahr hier niedriger. Durch die Verwendung von Grill­schalen aus Aluminium könne die Qualm­entwicklung ebenfalls begrenzt werden.

Übrigens

Ab 22 Uhr muss auch bei den schönsten Grillfeiern die Nachtruhe eingehalten werden. Das heißt: Leise sein, im Zweifel in die Innenräume ziehen und die Glut auf dem Grill löschen.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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