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Grundstücksrecht, Immobilienrecht und Steuerrecht | 29.09.2022

Kauf­preis­aufteilung

Neue Arbeits­hilfe: Erleichterte Kauf­preis­aufteilung für Vermieter

Arbeits­hilfe zur Aufteilung eines Gesamt­kaufpreises zur Ermittlung der genaue Abschreibung des Gebäudes

Steuer­themen können für Steuer­zahlerinnen und Steuer­zahler schon mal komplex sein. Umso besser, wenn Behörden für manche Probleme gewisse Arbeits­hilfen an die Hand geben - so wie in diesem Fall.

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Das Bundes­ministerium für Finanzen (BMF) hat seine Arbeits­hilfe zur Aufteilung eines Gesamt­kaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kauf­preis­aufteilung) aktualisiert und auf der Homepage veröffentlicht. Diese benötigen Vermieter, um die genaue Abschreibung des Gebäudes ermitteln zu können.

Kaufpreisaufteilung zur Abschreibung der Anschaffungskosten notwendig

Denn wer ein bebautes Grundstück kauft und dieses vermietet oder in seinem Betrieb nutzt, kann einen Teil der Anschaffungs­kosten abschreiben und damit seine Steuerlast senken. Dafür ist aber der Gesamt­kaufpreis in einen Gebäude- und einen Boden­wertanteil aufzuteilen, weil die steuerlichen Abschreibungen nur für Gebäude möglich sind. Der Boden ist im steuerlichen Sinne nicht abnutzbar.

Excel-Tabelle soll die Kaufpreisaufteilung erleichtern

Die Excel-Tabelle, die das BMF zum Download bereit­stellt, soll die Kauf­preis­aufteilung erleichtern. Denn in Kauf­verträgen werden oft nicht die einzelnen Werte aufgeführt, sondern ein Gesamtpreis festgelegt. Darauf weist der Bund der Steuer­zahler hin.

Zusätzliche Anleitung zur Kaufpreisaufteilung und Plausibilitätsprüfung

Zusätzlich zu der Tabelle gibt das Ministerium Nutzern auch eine Anleitung an die Hand. „Mit diesen Arbeits­hilfen können Steuer­zahler selbst eine Kauf­preis­aufteilung vornehmen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kauf­preis­aufteilung in einem Vertrag prüfen“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuer­zahler.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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