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Sozialversicherungsrecht und Verbraucherrecht | 18.02.2021

Renten­Ã¼bersicht

Neue Plattform ab 2023: Was bringt die Digitale Renten­Ã¼bersicht?

Digitale Renten­Ã¼bersicht informiert künftig auf einen Blick über die eigene Alters­versorgung

Die digitale Renten­Ã¼bersicht soll uns mehr Durchblick in Sachen Alters­vorsorge bringen. Der Haken: Es fließt längst nicht alles ein, was wir für unseren Lebensabend ansparen.

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Wer noch viele Jahre im Berufsleben vor sich hat, hat oft nicht den richtigen Überblick, wie viel Geld er oder sie fürs Alter bereits angespart hat. Dabei wäre es wichtig, das zu wissen - um gegebenenfalls noch den ein oder anderen Sparvertrag abzuschließen, falls es nicht reicht.

Mehr Durchblick in Sachen Altersvorsorge durch Digitale Rentenübersicht

Damit Verbraucher ihre Alters­vorsorge überblicken und planen können, wird es mittelfristig die Digitale Renten­Ã¼bersicht geben. Damit soll sich einem Sprecher des Bundes­ministeriums für Arbeit und Soziales zufolge jeder jederzeit über seine individuellen Ansprüche aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alters­sicherung informieren können. Auf einen Blick und digital abrufbar über ein Portal.

Projekt braucht Vorlauf

Auf die Schnelle kommt die Digitale Renten­Ã¼bersicht aber nicht. „Der Beginn der ersten Betriebs­phase ist ab Herbst 2022 vorgesehen“, sagt Dirk von der Heide von der Deutschen Renten­versicherung Bund. Sie erfolgt vorerst mit freiwillig teilnehmenden Vorsorge­einrichtungen.

In dieser Phase geht es darum, die Handhabung auszuloten, damit der spätere Regel­betrieb optimal läuft. Der Regel­betrieb ist ab Herbst 2023 vorgesehen.

Nicht erst ab 2023, sondern auch in der ersten Betriebs­phase sollen Verbraucher bereits die Digitale Renten­Ã¼bersicht bei den freiwillig teilnehmenden Vorsorge­einrichtungen abrufen können. Sie steht zusätzlich zur Renten­information oder zu den Stand­mitteilungen der Anbieter zur Verfügung. „Die Nutzung der digitalen Renten­Ã¼bersicht ist freiwillig und kostenlos“, so von der Heide.

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Ansprüche sollen aufgelistet werden

In der Übersicht sind Informationen über die Ansprüche aus der gesetzlichen Renten­versicherung sowie der betrieblichen und der privaten Alters­vorsorge aufgelistet. Die teilnehmenden Vorsorge­einrichtungen melden neben den bereits erreichten Anwartschaften auch die, die noch erreichbar sind.

Aus der Digitalen Renten­Ã¼bersicht geht hervor, ob es sich bei den Anwartschaften um garantierte oder prognostizierte Werte handelt. Nachzulesen wird auch sein, ob die Leistung als Rente oder als Einmal­zahlung erfolgt. „So erhalten Verbraucher einen verständlichen Überblick und können leichter einen möglichen Handlungs­bedarf erkennen“, sagt von der Heide.

Nicht alles wird einfließen

Und was ist mit berufs­ständischen Versorgungs­werken - etwa für Ärzte, Apotheker, Architekten, Presseleute, Anwälte, Notare oder Steuer­berater?

Ansprüche, die Mitglieder solcher Versorgungs­werke erworben haben oder noch erwerben werden, fließen nur dann in die Digitale Renten­Ã¼bersicht ein, wenn die Einrichtungen regelmäßig Stand­mitteilungen bereit­stellen und eine Anbindungs­pflicht zur Digitalen Renten­Ã¼bersicht besteht oder eine freiwillige Anbindung erfolgt. Gleiches gilt für die Ansprüche von Beamten.

Betrieb­liche Pensions­zusagen sollen in der Digitalen Renten­Ã¼bersicht ebenso wenig auftauchen wie Spar­produkte fürs Alter, beispiels­weise Fonds oder Sparpläne - außer als Riester- oder Rürup-Verträge. Ebenfalls außen vor bleibt der Besitz von Immobilien und damit beispiels­weise auch mögliche Miet­einnahmen.

Wer also ausrechnen will, ob das Geld im Alter reicht, muss neben den Angaben in der Digitalen Renten­Ã¼bersicht seine Spar­produkte berücksichtigen sowie eventuell Anwartschaften berufs­ständischer Versorgungs­werke und auch Immobilien­besitz ein­kalkulieren.

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Nur der Nutzer kann Übersicht einsehen

Abrufbar wird die Digitale Renten­Ã¼bersicht über ein elektronisches Portal sein. Wer es nutzt, muss sich nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik authentifizieren. „Damit ist die Digitale Renten­Ã¼bersicht nur für den jeweiligen Nutzer einsehbar“, erklärt von der Heide.

Der Gesetzgeber habe den Belangen des Daten­schutzes einen hohen Stellenwert eingeräumt. So werden die mit der Digitalen Renten­Ã¼bersicht gewonnenen Daten nach jedem Abruf grund­sätzlich gelöscht.

Projekt ist ambitioniert

Aus Sicht des Bundes­ministeriums für Arbeit und Soziales ist die Plattform ein anspruchs­volles Projekt. Das System der Alters­vorsorge in Deutschland sei komplex, sagt der Ministeriums­sprecher.

Das gelte auch für die Darstellungs­weisen der regelmäßig zur Verfügung gestellten Informationen oder Stand­mitteilungen der vielen Anbieter und Träger der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alters­vorsorge. Viel Arbeit also für die Deutsche Renten­versicherung, die sich jetzt um das Projekt kümmert.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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