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Mietrecht | 18.09.2018

Miet­erhöhung

Null Toleranz: Bei Miet­erhöhung zählt nur tatsächliche Wohnfläche

Miete kann nur auf Grundlage der tatsächlichen Wohnfläche erhöht werden

Bei Mieterhöhungen und Betriebs­kosten­abrechnungen ist immer die tatsächliche Wohnfläche ausschlaggebend. Eine zehn­prozentige Toleranz­grenze gibt es nicht, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Diese wird meist nur dann angewendet, wenn es zum Streit um die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche kommt.

Erst ab einer Differenz von mehr als zehn Prozent kann der Mieter eine Reduzierung der Miete verlangen und in der Vergangenheit zu viel gezahlte Miete zurück­fordern.

Nur tatsächliche Wohnungsgröße zählt

Bei Mieterhöhungen oder Betriebs­kosten­abrechnungen gilt das aber eben nicht (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.2015, Az. VIII ZR 266/14 und Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.05.2018, Az. VIII ZR 220/17). Will zum Beispiel der Vermieter die Miete für die laut Vertrag 90 Quadrat­meter große Wohnung von 8 Euro auf 8,80 Euro pro Quadrat­meter erhöhen, also auf 792 Euro, ist dies ausgeschlossen, wenn die Wohnung tatsächlich nur 85 Quadrat­meter groß ist. Dann darf der Vermieter höchstens auf 748 Euro erhöhen - 85 Quadrat­meter mal 8,80 Euro -, rechnet der Mieterbund vor.

Berechnung erfolgt in der Regel nach Wohnflächenverordnung

Ist nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, wird die Fläche nach der sogenannten Wohnflächenverordnung berechnet. Zur Wohnfläche gehören alle Flächen innerhalb der Wohnung, einschließlich Balkon oder Terrasse. Nicht dazu gehören zum Beispiel Keller, Speicher oder Garagen. Gemessen wird von Wand zu Wand, einschließlich der Flächen von Einbau­möbeln, Badewanne oder Herd. Voll angerechnet wird die Fläche von Räumen oder Raumteilen mit mindestens zwei Metern Höhe. Räume oder Raumteile zwischen einem und zwei Metern Höhe werden zur Hälfte angerechnet, und Flächen unter einem Meter Höhe zählen gar nicht mit. Die Flächen von Balkonen und Terrassen werden zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte angerechnet. Lage und Nutzbarkeit des Balkons sind entscheidend.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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