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Staatsrecht und Verfassungsrecht | 01.02.2023

Wieder­holungs­wahl

Offene Fragen in Berlin: Droht Wiederholung der Wieder­holungs­wahl?

Fragen und Antworten im Überblick

Das Zittern war groß in Berlin, stand doch nach der Pannenwahl 2021 nun auch die Wieder­holungs­wahl in Frage. Das Bundes­verfassungs­gericht entschied anders. Aber offene Punkte bleiben.

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Die Politik im Land Berlin atmet erst mal durch: Eineinhalb Jahre nach der Pannenwahl hat das Bundes­verfassungs­gericht entschieden, dass die komplette Wiederholung der Wahlen zum Abgeordneten­haus und den Bezirks­parlamenten am 12. Februar stattfinden kann. Aber mindestens einen Haken hat die ganze Sache.

Wie geht es jetzt weiter?

Zunächst einmal können die organisatorischen Wahl­vorbereitungen weiter­laufen. Viel Zeit bleibt nicht mehr bis zum 12. Februar. Die Wahl­benachrichtigungen sind verschickt, Millionen Stimmzettel gedruckt, mehr Wahlkabinen beschafft und Räume für die Wahllokale festgelegt. Und: Praktisch hat die Wahl bereits begonnen, Brief­wähler können schon seit vier Wochen ihre Stimme abgeben. Fast 700 000 Menschen haben seither entsprechende Unterlagen angefordert. Hätte das höchste deutsche Gericht all das nun gestoppt, wäre das aus Sicht von Landes­wahl­leiter Stephan Bröchler ein „ganz erheblicher Eingriff in eine schon laufende Wahl“ gewesen. Ganz abgesehen von den Millionen­summen, die die Vorbereitungen bereits kosteten.

Was bedeutet das für den Wahlkampf?

Parteien und viele führende Politiker, die für die Wieder­holungs­wahl mit erheblichem Aufwand, vielen Helfern und viel Geld einen stark verkürzten Wahlkampf führen, zeigen sich erleichtert. Die Investitionen waren, so scheint es, nicht umsonst. Die Wahl findet statt, auf der Zielgerade wollen alle noch einmal alles geben. Am 10. Februar planen etliche Parteien große Wahl­kampf­abschluss­veranstaltungen.

Wie ist die politische Lage in Berlin?

Seit 2016 wird die Stadt von SPD, Grünen und Linken regiert. Nach der Wahl am 26. September 2021, die wegen Pannen und Wahlfehlern vom Landes­verfassungs­gericht später komplett für ungültig erklärt wurde, erneuerten sie ihr Bündnis. Seither ist die SPD-Politikerin und frühere Bundes­familien­ministerin Franziska Giffey Regierende Bürger­meisterin. Letzte Umfragen sehen die CDU mit rund 23 Prozent vorn. SPD und Grüne folgen mit - je nach Umfrage - 19 bis 21 Prozent und kämpfen demnach um Platz zwei. Die Linke liegt in den Umfragen bei 11 oder 12 Prozent, die AfD bei rund 11 und die FDP bei 6 bis 7 Prozent. Momentan haben also CDU, Grüne und SPD realistische Chancen auf den Wahlsieg - entsprechend heftig geht es im Wahlkampf zu. Selbst die Koalitionäre SPD und Grüne greifen sich gegenseitig an.

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Was passiert nach der Wahl?

Wäre das Umfrage­ergebnis auch das Wahl­ergebnis, wären rechnerisch verschiedene Dreier­bündnisse unter Führung der CDU mit ihrem Spitzen­kandidaten Kai Wegner möglich. Die FDP stünde zumindest für ein Bündnis mit SPD und CDU bereit. Bei Giffeys SPD und den Grünen gibt es dagegen erhebliche Frage­zeichen, ob sie mit der CDU zusammen­gehen würden. Zumal auch Rot-Grün-Rot nach diesen Zahlen weiterhin eine Mehrheit hätte. Sollten die drei weitermachen, könnte Giffey im Rathaus bleiben, wenn die SPD vor den Grünen läge. Lägen diese vor der SPD, würde hingegen die Grünen-Spitzen­kandidatin und Mobilitäts­senatorin Bettina Jarasch Anspruch auf Giffeys Posten erheben. Giffey pokert wie schon bei der vorherigen Wahl und legt sich nicht auf eine Koalition fest. Grüne und Linke haben dagegen erklärt, das jetzige Dreier­bündnis fortsetzen zu wollen.

Oder droht am Ende doch die Wiederholung der Wiederholungswahl?

Das Szenario einer zumindest teilweisen Wiederholung der Wieder­holungs­wahl scheint nach der Ent­scheidung des (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.01.2023, Az. 2 BvR 2189/22) nicht ausgeschlossen. Denn das Gericht lehnte lediglich im Eil­verfahren ab, kurzfristig noch eine Verschiebung der Abstimmung anzuordnen. Es befand nicht inhaltlich über die von Berliner Klägern auf­geworfene Frage, ob wirklich eine komplette Wieder­holungs­wahl nötig und verfassungs­gemäß ist oder womöglich eine teilweise Wiederholung gereicht hätte. Und ob das Landes­verfassungs­gericht vor seinem im November ergangenen Urteil das Bundes­verfassungs­gericht hätte anrufen müssen. Diese - wie die Juristen sagen - Ent­scheidung in der Hauptsache steht aus. Und so bleibt auch hinter den Ergebnissen der Wieder­holungs­wahl vom 12. Februar, der anschließenden Konstituierung eines neuen Abgeordneten­hauses und der Bildung eines neuen Berliner Senats (Landes­regierung) so lange ein Frage­zeichen, bis dieser Punkt in Karlsruhe endgültig geklärt ist.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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