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Arbeitsrecht | 05.06.2023

Miss­geschicke- und Peinlichkeiten

Peinlich, peinlich? Wenn im Büro ein Miss­geschick passiert

Bloß nicht unterm Schreib­tisch verstecken

Kurz nicht aufgepasst, schon ist es passiert: Man hat sich verspätet, verplappert, Kaffee verschüttet. Und nun?

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Die umgekippte Kaffeetasse, der offene Hosenstall, die E-Mail, die eigentlich einen ganz anderen Empfänger haben sollte oder das Online-Meeting, in dem man doch nicht stumm gestellt war: Momente wie diese lassen viele rot werden, um Worte ringen.

Schamgefühl weder etwas per se Krankhaftes, noch Schlechte

Der Facharzt für Neurologie und Psycho­analytiker Prof. Günter H. Seidler beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Thema Scham. Er sagt: „Es sind oft nur Kleinigkeiten, die dieses Gefühl auslösen, aber das Scham­gefühl interessiert sich nicht für Inhalte.“ Meistens sei es gleichermaßen vernichtend - und sorge dafür, dass Betroffene am liebsten im Mauseloch verschwinden würden.

Dabei sei Scham­gefühl weder etwas per se Krankhaftes, noch Schlechtes. „Es ist ein Schutz­affekt, der Wächter einer inneren Grenze“, so Seidler. „Das Scham­gefühl signalisiert, wenn meine Grenze überschritten wurde, wenn ich mich zu sehr geöffnet habe, zu viel von mir sichtbar wurde oder mein Ideal von Perfektion verletzt wurde.“ Dann fühle man sich inkompetent, ungenügend oder schmutzig.

Besser keine Ausreden erfinden

Zwar sei das Scham­gefühl dem Experten zufolge nur ganz selten so stark ausgeprägt, dass therapeutische Hilfe angebracht ist. Doch auf den unangenehmen Moment im Job, könnten die meisten Menschen wohl gut und gerne verzichten. Wie bewahrt man also die Fassung - und macht am Ende nicht aus Unsicherheit alles schlimmer als es eigentlich ist?

Joachim Norf ist Business-Coach und berät Unternehmen unter anderem zur internen Kommunikation. Er weiß: Peinlichkeiten im Büroalltag passieren nun mal. Es sei allerdings eine Frage der eigenen Persönlichkeit, wie man mit ihnen umgeht. Manch einer nimmt das Miss­geschick leicht, andere leiden darunter. „Authentizität ist dann aus meiner Sicht ganz entscheidend“, so Norf. „Ich würde immer raten, keine blöden Ausreden für die entstandene Situation zu erfinden.“

Auch Seidler sagt: „Wenn man versucht, das Miss­geschick ungeschehen zu machen, vergrößert man in der Regel eher die Spur, die man gerade beseitigen will.“ Besser also: dazu stehen. Sagen könne man etwa: „Mir ist ein Miss­geschick passiert, sowas gibt es“, rät Seidler. Entschuldigen muss man sich ihm zufolge in der Regel nicht. „Es ist kein schuldhaftes Vergehen, sondern eine versehentliche Grenz­Ã¼berschreitung“, sagt Seidler.

Doch wer über den Chef gelästert hat, während der direkt ums Eck stand, hat womöglich nicht ganz zu Unrecht das Gefühl etwas gerade­rücken zu müssen. Ist man dem Gegenüber wirklich auf die Füße getreten, sei es durchaus angebracht sich einander zu nähern, findet Joachim Norf. „Sich entschuldigen meint im übertragenen Sinne, sich seiner Schuld zu entledigen, und diese bei anderen Personen abzuladen.“ Er rät stattdessen, sich auf das Gegenüber einzustellen und zu sagen: „Es tut mir aufrichtig leid.“

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Niemand muss perfekt sein

Seidler empfiehlt zudem, an den eigenen Ideal­vorstellungen zu arbeiten. „Menschen die schon bei Kleinigkeiten ein starkes Scham­gefühl haben, wollen perfekt sein, aber das kann man ändern.“

Um peinliche Momente von Beginn an zu entschärfen, kann es allerdings auch sinnvoll sein, die Unter­nehmens­kommunikation anzupassen. „Ich glaube, wenn wir uns in Organisationen authentisch, aufrichtig und wert­schätzend begegnen, gibt es sowas wie Peinlichkeiten gar nicht“, so Joachim Norf. „Dann gehört alles zum Menschsein dazu.“

Arbeitsrechtliche Sanktionen möglich

Mögliche Konsequenzen des eigenen Verhaltens sollte man dennoch nicht ganz aus den Augen verlieren. Denn es gilt zwar: „Peinlichkeit an sich ist nichts, das arbeits­rechtlich relevant wäre“, so die Fach­anwältin für Arbeits­recht Nathalie Oberthür. „Aber wenn ein Miss­geschick die arbeits­vertrag­liche Pflichten­stellung betrifft, kann das Sanktionen nach sich ziehen.“

So könnte beispiels­weise eine Lästerei als Beleidigung gewertet werden und als Verstoß gegen die arbeits­vertrag­liche Treue­pflicht gelten, die falsch versendete Mail zum Datenschutz­verstoß werden. Mit dem roten Kopf allein, ist es in solchen Fällen also womöglich nicht immer getan.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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