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Verbraucherrecht und Vertragsrecht | 10.03.2023

Sonder­kündigung

Preis­erhöhung: So läuft die Sonder­kündigung des Internet­vertrags

Was zu beachten ist

Erhöht der Internet­anbieter die Preise, gibt es oft ein Sonder­kündigungsr­echt. Will man den Provider tatsächlich wechseln, lohnt es sich, einige Faktoren zu beachten.

Wem per Brief oder E-Mail eine Preis­erhöhung für den Internet­anschluss ins Haus flattert, sollte einen Blick in die AGB werfen. Darin kann die Sonder­kündigung bei Erhöhungen bis maximal fünf Prozent ausgeschlossen sein. Ansonsten sollte das Augenmerk der Frist gelten, innerhalb derer man von seinem außerordentlichen Kündigungs­recht wegen der Preis­erhöhung Gebrauch machen kann. Ob man aber wirklich kündigen möchte oder nicht, sollte wohlüberlegt sein, berichtet das Tele­kommunikations­portal „Teltarif.de“.

Folgende Punkte gilt es abzuwägen und zu beachten:

  • Gibt es einen anderen Provider, der einen ähnlich schnellen Anschluss zu einem günstigeren Preis am Wohnort anbietet?
  • Gibt es zum Vertrag eine Festnetz­nummer, die man im Falle einer Kündigung behalten möchte?
  • Falls ja: Bei einer außerordentlichen Kündigung muss der Kunde selbst tätig werden und im Kündigungs­prozess die Frage „Soll die Rufnummer portiert werden“ mit „Ja“ beantworten. Auch beim neuen Provider muss aktiv darauf hingewiesen werden, dass der alte Anschluss bereits gekündigt wurde und die Rufnummer portiert werden soll.
  • Läuft der Vertrag schon länger als 24 Monate? In diesem Fall ist eine außer­ordentliche Kündigung gar nicht notwendig, weil die reguläre Kündigungs­frist dann seit Ende 2021 ohnehin nur noch einen Monat beträgt. In diesem Fall ist es einfacher, den neuen Anbieter mit Kündigung und Portierung zu beauftragen.
  • Die alte Festnetz­rufnummer muss nicht portiert werden, weil sie einem nicht wichtig ist oder weil sie nicht mehr benötigt wird? Dann sollte man wichtigen Kontakten für alle Fälle trotzdem rechtzeitig den Wegfall der Nummer und gegebenenfalls eine neue oder alternative Nummer mitteilen.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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