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Wer zu schnell deutlich macht, dass es schnell gehen muss, riskiert eine schlechte Verhandlungsposition wenn es um den Preis geht, erklärt Ratgeberautor Werner Siepe. Generell sollte man nicht direkt auf das erste Angebot des Käufers eingehen.
Die Preisverhandlungen
Wenn ein Interessent gleich zehn Prozent vom Angebotspreis abziehen wolle, könne man mit den üblichen Marktpreisen argumentieren. „In der Regel wollen Interessenten fünf Prozent weniger - da kann man sich dann in der Mitte einigen.“
Wichtiger Tipp
Bei Übergeboten in einem frühen Stadium sollten Verkäufer eher misstrauisch werden. Besonders wenn ein Handgeld in bar geboten wird, sollte das Angebot gut geprüft werden. Oft stecken Schwarzgeldgeschäfte dahinter.
Vorsicht vor Schwarzgeldgeschäfte
Ein später notariell abgeschlossener Kaufvertrag ist aber ungültig, falls diesem ein Schwarzgeldgeschäft zugrunde lag. Ist der Käufer noch nicht im Grundbuch eingetragen, wird der Kaufvertrag rückabgewickelt.