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Mietrecht | 20.08.2018

Mehr­familien­haus

Rechte und Pflichten im Treppenhaus: Was erlaubt ist und was nicht

Diese vier Urteile sollten Mieter kennen

Jeder Mensch hat seine eigenen Gewohnheiten. Was dem einen recht ist, stört den anderen. Besonders oft zeigt sich das in Mehr­familien­häusern. Häufige Frage: Was dürfen Mieter im Hausflur und Treppenhaus? Und was nicht?

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Treppen­häuser und Hausflure sind für alle da. Sie zählen in Mehr­familien­häusern zu den Gemeinschafts­räumen. Selbstverständlich dürfen alle Mieter diese Räume nutzen, erklärt der Deutsche Mieterbund. Doch wo die Gewohnheiten vieler aufeinandertreffen, kommt es auch immer wieder zum Streit.

Rauchen

Ob ein Mieter raucht oder nicht, bleibt ihm letztendlich selbst überlassen. In seiner Wohnung kann ihm das auch nicht verboten werden. Dringt aber der Rauch ins Treppenhaus, weil der Mieter seine Wohnung über die geöffnete Wohnungs­tür lüftet, geht das zu weit. Das ist laut Bundesgerichtshof verboten (Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.02.2015, Az. VIII ZR 186/14).

Kochen

Über Geschmack lässt sich streiten. Das gilt auch für Vorlieben beim Kochen. Nutzt ein Mieter exotische Gewürze und der Geruch zieht ins Treppenhaus, müssen Nachbarn das jedenfalls ertragen, entschied das Amtsgericht Hamburg-Harburg, Urteil vom 21.09.1992, Az. 643 C 230/92. Auch hier gilt aber: Der Mieter darf den Küchen­dunst nicht ins Treppenhaus entlüften.

Abschließen

Offene Haus- und Hoftüren sind manchen Vermietern ein Dorn im Auge. Allerdings ist eine Regelung im Mietvertrag unwirksam, wonach die Haustür ständig verschlossen zu halten ist, entschied das Amtsgericht Köln, Urteil vom 04.01.2017, Az. 203 C 319/16. Das Landgericht Frankfurt am Main vertritt die Ansicht, dass durch eine solche Pflicht in Not­situationen eine Flucht­möglichkeit erschwert wird (Az. 2-13 S 127/12).

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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