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Treppenhäuser und Hausflure sind für alle da. Sie zählen in Mehrfamilienhäusern zu den Gemeinschaftsräumen. Selbstverständlich dürfen alle Mieter diese Räume nutzen, erklärt der Deutsche Mieterbund. Doch wo die Gewohnheiten vieler aufeinandertreffen, kommt es auch immer wieder zum Streit.
Rauchen
Ob ein Mieter raucht oder nicht, bleibt ihm letztendlich selbst überlassen. In seiner Wohnung kann ihm das auch nicht verboten werden. Dringt aber der Rauch ins Treppenhaus, weil der Mieter seine Wohnung über die geöffnete Wohnungstür lüftet, geht das zu weit. Das ist laut Bundesgerichtshof verboten (Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.02.2015, Az. VIII ZR 186/14).
Kochen
Über Geschmack lässt sich streiten. Das gilt auch für Vorlieben beim Kochen. Nutzt ein Mieter exotische Gewürze und der Geruch zieht ins Treppenhaus, müssen Nachbarn das jedenfalls ertragen, entschied das Amtsgericht Hamburg-Harburg, Urteil vom 21.09.1992, Az. 643 C 230/92. Auch hier gilt aber: Der Mieter darf den Küchendunst nicht ins Treppenhaus entlüften.
Abschließen
Offene Haus- und Hoftüren sind manchen Vermietern ein Dorn im Auge. Allerdings ist eine Regelung im Mietvertrag unwirksam, wonach die Haustür ständig verschlossen zu halten ist, entschied das Amtsgericht Köln, Urteil vom 04.01.2017, Az. 203 C 319/16. Das Landgericht Frankfurt am Main vertritt die Ansicht, dass durch eine solche Pflicht in Notsituationen eine Fluchtmöglichkeit erschwert wird (Az. 2-13 S 127/12).
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