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Reiserecht und Verbraucherrecht | 19.04.2023

Reise­buchungen im Internet

Reise online buchen: Warum Sie die AGB speichern sollten

AGB speichern, um für mögliche Probleme gewappnet zu sein

Auch wenn es etwas Zeit kostet: Wer seine Reise online bucht, sollte nicht einfach nur das Häkchen unter die AGB setzen.

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Den Flug buchen, das Mietauto reservieren, die Ferien­wohnung aussuchen: Wer im Internet eine Reise bucht, stößt irgendwann immer auf die sogenannten AGB, die Allgemeinen Geschäfts­bedingungen. Diese Bedingungen sollte man vor dem Abschluss durchaus anschauen. Es kann sogar sein, dass mehrere AGBs gleich­zeitig gelten, erklärt das Europäische Verbraucher­zentrum Deutschland (EVZ). Etwa dann, wenn Sie ein Ferienhaus in Italien über ein deutsches Online-Portal buchen.

Und wer ist zuständig, falls es ein Problem gibt?

Das kommt laut Alexander Wahl, Jurist beim EVZ, darauf an, worum es konkret geht. Fehler bei der Vermittlung betreffen zum Beispiel das Portal, Mängel am Ferienhaus dagegen den italienischen Vermieter. Aber oft ist die Zuordnung nicht so einfach. Tipp des Experten daher: „Wenden Sie sich im Zweifel an beide Stellen.“

Vertragsbedingungen abspeichern

Zudem kann es passieren, dass ein Reise­anbieter später den Vertrag einseitig an manchen Stellen ändert. Das ist eigentlich verboten, geschieht nach Angaben des EVZ aber doch immer wieder.

Tipp: Speichern Sie die AGB bei Vertrags­abschluss auf dem Computer ab. So haben Sie bei möglichen Streitig­keiten später einen Nachweis. „Es gelten immer die Bedingungen von dem Zeitpunkt, wo ich den Vertrag abgeschlossen habe“, sagt Alexander Wahl.

Das Durchsetzen dieser Rechte ist allerdings nicht immer so einfach. So läuft es nach Angaben des Experten oft auf ein Gerichts­verfahren hinaus. Umso besser, wenn die AGB schriftlich vorliegen. Verbraucher können sich in solchen Fällen auch an das EVZ wenden.

Wichtige Passagen vorab lesen

Um mögliche Probleme von vornherein auszuschließen, sollten sich Buchende die AGB vor dem Setzen des Häkchens durchlesen - zumindest die Passagen, die bei einem Streitfall relevant sein könnten.

Tipp: Suchen Sie im Browser oder PDF über die Such­funktion nach bestimmten Schlag­worten. Das sind laut EVZ generell die wichtigsten: Kosten, Laufzeit, Lieferung, Kündigung, Widerruf, Rücktritt, Mangel, Gewähr­leistung, Zahlungs­bedingungen und Stornierung.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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