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Verbraucherrecht | 14.02.2023

Schufa-Eintrag

Schlechte Bonität? Das können Sie gegen falsche Schufa-Einträge tun

Fehlerhafte Einträge löschen lassen

Ist der Kunde kredit­würdig oder ist er es nicht? Für diese Einschätzung fragen Unternehmen gerne bei Schufa und Co nach. Sind dort aber falsche Daten hinterlegt, ist auch das Resultat falsch. Was tun?

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Fällt eine Bonitätsa­uskunft negativ aus, bedeutet das häufig: Der neue Handy- oder Kredit­vertrag kommt nicht zustande. Doch was, wenn im Register falsche Einträge vermerkt sind?

Vor Vertragsabschluss - kostenlose Datenkopie anfordern

Um das überhaupt zu bemerken, empfiehlt es sich für Verbraucherinnen und Verbraucher, vor jedem wichtigen Vertrags­schluss eine kostenlose Datenkopie - etwa bei der Schufa - zu beantragen, sagt Birgit Vorberg von der Verbraucher­zentrale NRW.

Fehlerhafter Eintrag muss korrigiert werden

Sind dort unbezahlte Rechnungen vermerkt, die inzwischen beglichen sind, oder sind die Einträge aufgrund einer Verwechslung falsch eingetragen worden, sollten Betroffene dagegen vorgehen. Dafür können sie entweder direkt auf das Unternehmen zugehen, das den falschen Eintrag zu verantworten hat, oder bei der Schufa anrufen, die dann ihrerseits Rück­sprache mit dem Unternehmen hält. Handelt es sich tatsächlich um einen Fehler, wird der Eintrag korrigiert. In Streit­fällen können Privat­personen einen Ombudsmann oder Anwalt einschalten.

Übrigens:

Nach einer Frist - genau drei Jahre nachdem zum Beispiel eine unbezahlte Rechnung bezahlt wurde - sollten negative Schufa-Einträge automatisch aus der Kartei verschwinden.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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