DAWR > Schnellstmöglich ausziehen? Der Irrglaube mit dem Nachmieter < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Mietrecht | 25.08.2023

Nachmieter

Schnell­stmöglich ausziehen? Der Irrglaube mit dem Nachmieter

Drei Nachmieter suchen und dann ausziehen: Ein weit verbreiteter Irrtum

Bei der Wohnungs­suche muss es oft schnell gehen: Bietet sich eine Möglichkeit, schlagen Interessierte deshalb rasch zu - das mit der alten Wohnung wird sich schon regeln lassen. Ist das wirklich so?

Werbung

Lieber heute als morgen raus aus der alten Wohnung? Diesen Wunsch haben viele Mieterinnen und Mieter, die einen neuen Mietvertrag unter­schrieben haben. Denn bei längerer Kündigungs­frist können sich die Miet­zahlungen sonst doppeln. Was nicht wenige dann machen: Selbst auf Nachmieter-Suche gehen und dem Vermieter eine Person präsentieren, die zeitnah einziehen könnte. Dann muss er den früheren Auszug doch genehmigen? Ein Irrglaube, wie der Mieter­verein München klarstellt.

Drei Nachmieter suchen und dann ausziehen?

Der Vermieter dürfe sich seinen Vertrags­partner immer selbst suchen, so die Experten. Die Vorstellung vieler Mieter, jederzeit aus dem Mietvertrag aussteigen zu können, sofern sie ihrem Mieter nur drei mögliche Kandidaten präsentieren, sei falsch. „Das ist ein Gerücht, das sich hartnäckig hält“, sagt Angela Lutz-Plank, Geschäfts­führerin des Mieter­vereins München. So eine Regelung gelte nur, wenn es im Mietvertrag ausdrücklich so vereinbart sei. Laut Lutz-Plank kommt das aber selten vor.

Weil der Gesetzgeber die übliche Kündigungs­frist von drei Monaten für zumutbar hält, müsse ein Vermieter auch nicht schon vor Ablauf der Kündigungs­frist einen anderen Mieter suchen. Er kann darauf bestehen, dass der Vertrags­partner bis zum Ende der Mietzeit die Miete überweist.

Einigung mit Vermieter als einzige Möglichkeit für viele Mieter

Doch auch wenn es kein Recht auf einen vorzeitigen Auszug gibt: Lutz-Plank zufolge lohnt es sich immer, beim Vermieter nachzufragen, ob eine frühere Beendigung des Miet­verhältnisses möglich wäre, sofern man einen Nachmieter präsentieren kann. „Am besten hat man dann auch gleich einen Interessenten parat“, rät die Fachfrau.

Werbung

Quelle: dpa/DAWR/ab
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#10606