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Mietrecht | 31.03.2023

Modernisierung

Schöner wohnen: Vermieter muss einer Miet­modernisierung zustimmen

Modernisierung ohne Genehmigung kann teuer werden

Ist das Bad altbacken, der Teppich­boden verschmutzt oder die Trocken­bauwand im Weg? Dann sollten Mieter in ihrer Mietwohnung trotzdem nicht einfach drauflos­werkeln. Denn das kann teuer werden.

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Wollen Mieterinnen und Mieter in ihrer Wohnung bauliche Veränderungen vornehmen, sollten sie dafür die Zustimmung des Vermieters einholen - und zwar schriftlich. Andernfalls kann es spätestens beim Auszug eine böse Überraschung geben, teilt der Mieter­verein München mit.

Modernisierung ohne Genehmigung - ein Risiko

„Wer ohne Erlaubnis des Vermieters modernisiert, riskiert, dass der Vermieter noch während des Miet­verhältnisses die rück­gängig­machung der Bau­maßnahme fordert“, sagt Angela Lutz-Plank, Geschäfts­führerin des Mieter­vereins München. Das gelte auch schon bei kleineren Baumaßn­ahmen, wenn zum Beispiel Holz­verkleidungen angebracht, Türb­lätter gekürzt, Sicherheits­schlösser oder Türspione eingebaut werden sollen.

Ausschluss von Rückbau vereinbaren

Wer mit seinem Vermieter eine sogenannte Modernisierungs­vereinbarung trifft, sollte darin neben der grund­sätzlichen Genehmigung des Umbaus festhalten, dass die Veränderungen bei Auszug bleiben dürfen. Ansonsten können Vermieter ihre Mieter zwingen, den Umbau rück­gängig zu machen oder sogar den ursprünglichen Zustand wieder­her­zustellen. Dann könnte es noch mal teuer werden.

Mieterhöhung bei Kostenbeteiligung durch Vermieter

Beteiligt sich der Vermieter finanziell am Umbau, kann er für das modernisierte Bad oder das neue Parkett eine Miet­erhöhung verlangen. Tut er das nicht, darf die Miete auch nicht steigen, so der Mieter­verein München.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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