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Plastische und Ästhetische Chirurgen sind anerkannte Fachärzte
Der Plastische und Ästhetische Chirurg ist hingegen ein anerkannter Facharzt. Er darf sich als „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ (früher „Facharzt für Plastische Chirurgie“) bezeichnen. Ein solcher Facharzt muss nach seinem Medizinstudium eine sechsjährige Weiterbildung absolviert haben. „In dieser Zeit müssen bestimmte Operationen durchgeführt und Tätigkeiten erlernt werden“, erklärt Prof. Raymund E. Horch, Leiter der Plastisch- und Handchirurgischen Klinik des Universitätsklinikums Erlangen und Mitglied in der DGPRÄC.
Vorsicht vor Schnäppchen und Sonderangeboten
Prof. Horch rät, im Zweifel bei den Landesärztekammern nachzufragen, ob es sich wirklich um einen Facharzt handelt. Auch in der DGPRÄC dürfen Mediziner nur Mitglied werden, wenn sie eine entsprechende Facharztweiterbildung erfolgreich absolviert haben. Wer sich im Ausland operieren lassen möchte, sollte sich darüber im Klaren sein, dass dort andere Regeln gelten. Prof. Horch warnt vor Schnäppchen und Sonderangeboten. „Man muss sich dann schon fragen: Wie kann etwas so preiswert sein, ohne dass die Qualität leidet?“
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