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Verbraucherrecht | 29.03.2023

Schufa-Eintrag

Schufa löscht alte Schulden ab sofort nach sechs Monaten

Verbraucher müssen sich nicht um Löschung kümmern

Wer endlich schulden­frei ist, wünscht sich vermutlich vor allem eines: einen unbelasteten Neuanfang. Bei Auskunfteien bleiben Privat­insolvenzen allerdings noch für drei Jahre gespeichert. Jetzt bewegt sich die Schufa - allerdings nicht ganz freiwillig.

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Menschen, die eine Privat­insolvenz hinter sich haben, müssen künftig nicht mehr befürchten, dass diese Information jahrelang bei der Schufa gespeichert bleibt. Unter dem Druck laufender Gerichts­verfahren kündigte die Auskunftei am Dienstag an, die Speicher­dauer für die Einträge ab sofort von 36 auf 6 Monate zu verkürzen. Laut Schufa profitieren davon rund 250.000 Betroffene.

Schuldnerberatung: Ein Schritt in die richtige Richtung

Die Bundes­arbeits­gemeinschaft Schuldner­beratung sprach von einem Schritt in die richtige Richtung, der lange über­fällig gewesen sei. „Alle anderen Kredit­auskunf­teien sollten dem Beispiel der Schufa nun folgen“, forderte Geschäfts­führerin Ines Moers. Die Verkürzung der Speicher­fristen erleichtere Betroffenen den Neustart. Eine Verbraucher­insolvenz - oder umgangs­sprachlich Privat­insolvenz - soll über­schuldeten Menschen die Chance geben, nach einer gewissen Zeit frei von Forderungen noch einmal von vorn anzufangen. Solange das Verfahren läuft, werden das pfändbare Vermögen und Einkommen an die Gläubiger verteilt. Nur das zum Leben Notwendige darf man behalten. Der Vorteil: Restliche Schulden werden am Ende erlassen.

Drei Jahre lang gespeichert

Dieser Vorgang heißt in der Fachsprache Restschuld­befreiung. Erteilte Restschuld­befreiungen werden amtlich bekanntgemacht, auf dem Internet­portal www.insolvenz­bekannt­machungen.de. Dort ist die Information sechs Monate lang für jedermann abrufbar. Auskunfteien wie die Schufa greifen darauf zu und speichern die Daten bei sich - bisher einheitlich drei Jahre lang. Vor den Gerichten wird darum gestritten, ob das noch zulässig ist. Denn seit Mai 2018 gilt in der Europäischen Union ein neues Datenschutz­recht.

Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hatte sich der zuständige General­anwalt in zwei Schufa-Fällen aus Deutschland Mitte März sehr kritisch zu der Praxis geäußert: Die Restschuld­befreiung solle es den Betroffenen ermöglichen, sich erneut am Wirtschafts­leben zu beteiligen - durch die lange Speicherung werde das jedoch vereitelt. Das Urteil der EuGH-Richter könnte auch noch anders ausfallen. Oft schließen sie sich aber der Einschätzung des General­anwalts an. Vor diesem Hintergrund hatte der Bundes­gerichts­hof (BGH) am Morgen das Verfahren zu einem Musterfall aus Schleswig-Holstein vorläufig ausgesetzt, der im Februar in Karlsruhe verhandelt worden war.

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Klage nach Insolvenz

Geklagt hatte ein Mann, der nach einer gescheiterten Selbst­ständigkeit ein Insolvenz­verfahren über sein Privat­vermögen durchlaufen hatte und wollte, dass die Schufa diese Information über ihn löscht. Er könne deshalb keinen Kredit aufnehmen, keine Wohnung neu mieten und nicht einmal ein Bankkonto eröffnen.

Am BGH sind eine ganze Reihe ähnlicher Verfahren anhängig, wie der Vorsitzende Richter Stephan Seiters bei der Verkündung sagte. Die grund­sätzlichen Bedenken des EuGH-General­anwalts hätten seinen Senat darin bestärkt, dass es sinnvoller sei, vor einem eigenen Urteil zunächst die Luxemburger Ent­scheidung abzuwarten.

Schufa: Alte Schulden werden ab sofort nach sechs Monaten gelöscht

Unmittelbar im Anschluss zog die Schufa von sich aus die Konsequenzen: „Wir werden alle Einträge zu einer Restschuld­befreiung, die zum Stichtag 28.3.2023 länger als sechs Monate gespeichert sind, sowie alle hiermit verbundenen Schulden nach sechs Monaten rückwirkend zu diesem Datum löschen“, heißt es in einer Mitteilung. „Diese Löschung erfolgt automatisch, die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich nicht hierum kümmern.“ Die technische Umsetzung werde etwa vier Wochen in Anspruch nehmen.

Erhöht sich das Risiko?

Zur Verhandlung im Februar hatte die Schufa erklärt, durch eine verkürzte Speicher­dauer entfielen „hoch­relevante Informationen zur umfassenden Einschätzung der Bonität von Personen“. Jetzt teilte das Unternehmen mit, es gebe „keine grund­legenden Auswirkungen auf die Art und Weise der Scorebe­rechnung und die Güte des Verfahrens“ „Gleichwohl steigt das individuelle Zahlungs­ausfall­risiko für das anfragenden Unternehmens, da die Bonität eines Kunden nicht vollumfänglich bewertet werden kann.“ Auch das „individuelle persönliche Risiko einer erneuten Über­schuldung“ steige.

Nach den neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamts wurden 2021 rund 78.600 Verbraucher­insolvenz­verfahren eröffnet. Die Wirtschafts­auskunftei Crif zählte 2022 mehr als 96 200 private Insolvenzen. Laut Crif geht es dabei nicht unbedingt um sehr große Summen: Ein Großteil der Betroffenen habe Schulden von knapp unter 10.000 Euro, die mittlere Höhe liege derzeit unter 18.000 Euro.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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