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Verbraucherrecht | 24.02.2023

Nur Karten­zahlung

Shoppen nur mit Karte: Ist die Verbannung von Bargeld rechtens?

In den meisten Fällen gibt s kein Recht auf Barzahlung

Wir müssen draußen bleiben: Was bei einigen Händlern für Hunde gilt, gilt bei manchen inzwischen auch für Eurobank­noten. Sie werden nicht mehr überall akzeptiert. Was das für Verbraucher bedeutet.

Heute mal nur mit Bargeld aus dem Haus gegangen? Landet man dann ausgerechnet in einem Laden, in dem kein Bargeld akzeptiert wird, muss das schöne Kleid wohl oder übel hängen bleiben, der Kauf des neuen Handys vertagt werden. Ein Recht auf Barzahlung gibt es in den meisten Fällen nämlich nicht.

Euro ist gesetzliches Zahlungsmittel

Zwar seien Euroscheine und -münzen das gesetzliche Zahlungs­mittel in der Europäischen Union und müssten als solches grund­sätzlich auch als Zahlungs­mittel akzeptiert werden, sagt Christian Bereska, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Ausschusses Zivilrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). Es sei aber zu unter­scheiden, „ob staatliche Stellen solche Barzahlungs­verbote vorgeben“ oder ob private Unternehmen das tun.

Bei öffentlich-rechtlichen Gläubigern besteht bei einer Geldschuld ein Annahme­zwang von Eurobank­noten, hat der Europäische Gerichtshof (Az.: C-422/19, C-423/19) 2021 entschieden. „Etwas anderes gilt im Verhältnis zwischen Privaten“, sagt Christian Bereska. Hier ist es den Parteien erlaubt, andere Abreden zu treffen - zum Beispiel also Verträge mit Barzahlungs­verbot abzuschließen.

Für deren Wirksamkeit müsse der Anbieter aber klar hervorheben, dass eine Bezahlung in bar generell ausgeschlossen ist, so der Rechtsanwalt. „Alles andere könnte als überraschende Klausel unwirksam sein.“ Laut Sascha Straub von der Verbraucher­zentrale Bayern genügt zur Information ein Schild im Verkaufs­raum. Eine individuelle Vereinbarung sei darüber hinaus nicht notwendig.

Übrigens: Selbst ein Händler, der die Barzahlung grund­sätzlich akzeptiert, darf Verbraucher­schützer Straub zufolge „die Annahme von mehr als 50 Münzen oder die Bezahlung von mehr als 200 Euro in Euromünzen verweigern“.

Händler haben bei unbaren Zahlmethoden Vorteile

Ist die Barzahlung ausgeschlossen, bleibt Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Regel nur noch der Griff zur Giro- oder Kreditkarte - entweder in physischer Form oder in Form der digital auf dem Smartphone hinterlegten Kopie.

Helena Klinger vom Institut für Finanz­dienst­leistungen (iff) verweist außerdem auf die Bezahl­möglichkeit bei manchen Händler-Apps. Wer hier eine Verknüpfung zum Beispiel zum Girokonto angelegt hat, kann dann auch über die App des jeweiligen Händlers zahlen. Hat man all das nicht dabei, verlässt man den Laden zumindest an diesem Tag mit leeren Händen.

Für Händlerinnen und Händler liegen die Vorteile des Bargeld­verzichts auf der Hand: „Es ist weder erforderlich bei jeder Zahlung auf eventuelles Falschgeld zu prüfen, noch muss am Ende des Tages oder bei einem Mitarbeiter­wechsel ein aufwendiges Zählen des Bargeld­standes erfolgen“, sagt Helena Klinger.

Zudem entfalle die mitunter komplizierte und teure Beschaffung von Wechselgeld. Und der sichere Abtransport des Umsatzes zur Bank müsse ebenfalls nicht organisiert werden, sagt Verbraucher­schützer Straub. Dafür kosten Karten­zahlungen die Händler oft eine geringe Gebühr pro Transaktion.

Einkaufen ohne Datenspuren wird ohne Bargeld unmöglich

Für Kundinnen und Kunden hingegen bewertet Verbraucher­schützer Straub den Wegfall der baren Bezahl­methode als nachteilig. Es könne nicht angenommen werden, dass die Kosten­ersparnis, die Händler durch den Wegfall der Bezahl­methode hätten, an die Kunden weiter­gegeben wird. Einkaufen ohne Datenspuren zu hinter­lassen, sei dann ebenfalls nicht mehr möglich.

Helena Klinger findet aber doch noch einige Vorteile aus Kundensicht: „Es ist vor allem einfach und schnell, da ein Abheben des Bargeldes vom Konto entfällt, ebenso wie ein aufwendiges Suchen nach dem passenden Geldbetrag.“ Dadurch verkürze sich die Zeit eines Zahlungs­vorgangs an der Kasse - für den Zahlenden wie auch für alle wartenden Kunden. „Auch mit Blick auf die Umwelt­bilanz und aus hygienischer Sicht erscheinen bargeldlose Zahlungen vorteil­hafter“, so Klinger.

Modell setzt sich vermutlich nicht in naher Zukunft durch

Ob die Verbannung des Bargelds aus den Läden in Zukunft Schule machen wird? Das hängt laut Helena Klinger in erster Linie von der Kunden­gruppe und dem Geschäfts­bereich des Händlers ab: „Während die bargeldlose Zahlung für technikaffine Verbraucher­gruppen akzeptabel erscheint, wird das Konzept bei der alltäglichen Versorgung durch Super­märkte, Bäcker oder Drogerien eher auf eine Ablehnung der Verbraucher stoßen.“

Für denkbar hält Helena Klinger in Zukunft eine Kompromiss­lösung bei manchen Händlern - etwa die Akzeptanz von Bargeld bei Beträgen bis 100 Euro, für alles, was darüber hinaus geht, könnte hingegen eine bargeldlose Zahlung erforderlich sein.

Sascha Straub glaubt nicht, dass sich die unbaren Zahlungs­methoden auf Dauer durchsetzen. „Auch für Händler wird Bargeld zumindest ein wichtiges Backup bleiben, an dem kein anderer mitverdient und das auch dann funktioniert, wenn das Kartenlese­gerät defekt ist oder gehackt wurde.“ Etwas anderes sei erst vorstellbar, wenn künftig ein digitaler Euro die Funktionen des Bargelds ersetzen sollte.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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