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Arbeitsrecht | 09.03.2023

Selbst­ständigkeit

Sicherer Einstieg: So gelingt die Selbst­ständigkeit neben dem Job

Die wichtigsten Fragen und Antworten für den Start

Vielleicht traut man sich nicht gleich aufs Ganze zu gehen - oder braucht noch das Gehalt: Wer sich selbst­ständig machen will, kann erste Schritte oft neben dem Job gehen. Das sollten Sie wissen.

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Vom Angestellten­dasein in die berufliche Selbst­ständigkeit wechseln: Das ist für viele reizvoll, aber nicht ohne Risiken. Womöglich erweisen sich die Pläne in der Praxis als Luftschlösser - oder es dauert lange, bis man ausreichend Aufträge bekommt, um davon leben zu können. Warum also nicht erst einmal neben­beruflich aus­probieren, ob die Geschäfts­idee tatsächlich funktioniert und man sich damit auch wohlfühlt?

Wer kann sich nebenberuflich selbstständig machen?

Grund­sätzlich gilt: Arbeit­nehmer dürfen nebenbei selbst­ständig arbeiten. Im Arbeits­vertrag kann aber geregelt sein, dass eine selbstständige Neben­tätigkeit angezeigt werden muss - oder die Zustimmung des Arbeit­gebers dafür notwendig ist.

Arbeitgeber können die Neben­tätigkeit auch untersagen. Dabei sind nach Angaben der Bundes­vereinigung der Deutschen Arbeitgeber­verbände (BDA) allerdings die Interessen beider Vertrags­parteien in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Was nicht geht: neben­beruflich für die Konkurrenz arbeiten oder die Pflichten als Arbeit­nehmerin oder Arbeit­nehmer vernachlässigen.

Die Industrie- und Handels­kammer zu Leipzig rät in einem Beitrag zur neben­beruflichen Selbst­ständigkeit: „Treffen Sie möglichst auch eine schriftliche Vereinbarung, durch die Ihre Neben­tätigkeit auch offiziell freigegeben ist.“

Was sollte man vor einer Entscheidung noch abwägen?

Keine Frage: Eine neben­berufliche Selbst­ständigkeit ist mit einigem Aufwand verbunden. Für den ein oder anderen kann das in Stress ausarten - und dazu führen, dass man sich womöglich weder der haupt­beruflichen Tätigkeit mit voller Kraft widmen kann, noch der selbstständigen Arbeit. „Auch Termin­probleme mit potenziellen Kunden sind nicht ausgeschlossen, weil man ja nur teilzeit-selbst­ständig ist“, sagt Andreas Lutz vom Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) mit Sitz in München.

Das Bundes­wirtschafts­ministeriums rät in seiner Broschüre „Starthilfe“ daher auch, gezielt nach einer Geschäfts­idee zu suchen, die sich tatsächlich für den neben­beruflichen Erwerb eignet, also stunden­weise machbar ist. Bei einem Einzel­handels­geschäft sei dies zum Beispiel nicht realistisch, heißt es dort.

Aus Sicht von Andreas Lutz hat eine neben­berufliche Selbst­ständigkeit aber mehr Vorteile als Nachteile. „Es ist in aller Regel ein Zuverdienst und in jedem Fall eine bereichernde Erfahrung.“ Mit einem gesicherten Arbeits­einkommen im Rücken lasse sich die eigene Geschäfts­idee zudem in Ruhe testen. So könne man ausloten, ob sie so rentabel ist, dass man eines Tages das Angestellten­dasein komplett aufgibt und nur noch selbst­ständig tätig ist.

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Was sind die ersten Schritte?

Wichtig ist, die Kranken­versicherung über die eigenen Pläne schriftlich zu informieren. Zwar fällt zumeist kein zusätzlicher Kranken­kassen­beitrag an. „Ob das der Fall ist oder nicht, kann nur die jeweilige Kasse im Einzelfall entscheiden“, sagt Andreas Lutz.

Außerdem nicht vergessen: „Das Finanzamt frühzeitig informieren“, rät Lutz. Dabei gibt es einen Unterschied zwischen einer frei­beruflichen und einer gewerbe­treibenden Selbst­ständigkeit. Frei­beruflerin oder Frei­berufler ist, wer etwa als Ingenieurin, Künstler, Steuer­beraterin, Therapeut, Rechtsanwältin oder Journalist tätig ist. Sie alle melden sich selbst beim Finanzamt mit einem ausgefüllten Formular an und erhalten eine zweite Steuer­nummer.

Gewerbe­treibende sind solche, die selbst­ständig als Händlerin oder Vertreter arbeiten wollen oder handwerklichen Tätigk­eiten nachgehen. Sie beantragen beim Gewerbeamt der jeweiligen Kommune einen Gewerbe­schein. Das Finanzamt schickt dann automatisch Anmelde­formulare für die selbstständige Tätigkeit zu.

Übrigens: Beiträge für die gesetzliche Renten­versicherung müssen nur versicherungs­pflichtige Selbstständige zahlen. Dazu gehören Berufe wie Lehrer und Hebamme, Künstler und Publizist. Außerdem: Arbeitnehmerähnliche Selbstständige, die mehr als 5/6 ihres Umsatzes in einem Kalender­jahr nur mit einem Kunden erzielen.

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Wie sieht es mit Förderungen aus?

Förder­programme kommen nach Angaben des Bundes­wirtschafts­ministeriums in der Regel nur in Frage, wenn die selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb ausgeübt werden soll. Eine Finanzierungs­möglichkeit für neben­beruflich Selbstständige ist demnach allerdings der ERP-Gründer­kredit - StartGeld von der KfW. Voraussetzung für die Kredit­gewährung ist, dass Beschäftigte die selbstständige Tätigkeit vorläufig im Nebenerwerb ausüben und geplant ist, diese zeitlich aufzuwerten.

Ist man als nebenberuflich Selbstständige oder Selbstständiger automatisch Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer?

Nein. Das ist nur der Fall, wenn der Verdienst aus der Selbst­ständigkeit weniger als 22 000 Euro beträgt. Klein­unternehmer haben die Option, sich von der Umsatz­steuer befreien zu lassen. „Das sollte man aber genau prüfen, ob sich das rechnet“, erklärt Andreas Lutz. Wer von der Umsatz­steuer befreit ist, muss zwar keine monatlichen Vor­anmeldungen über den Steuer­berater oder direkt selbst ans Finanzamt tätigen. Dafür bekommen Sie dann allerdings auch keine Umsatz­steuern für betrieb­liche Ausgaben zurückerstattet. „Das lohnt sich nur, wenn man hauptsächlich Privat­kunden oder selbst ebenfalls umsatzsteuer­befreite Unternehmen bedient“, so Lutz.

Wie kommt man im Zweifel wieder raus?

Wer feststellt, dass eine berufliche Selbst­ständigkeit doch nicht das Richtige ist, kann in aller Regel das eigene Business problemlos wieder an den Nagel hängen - also Aufträge zu Ende führen, sich beim Finanz- oder Gewerbeamt abmelden, die Kranken­kasse informieren.

Die Erfahrungen zeigten Lutz zufolge allerdings, dass das oft nicht nötig ist: „Nur wenige bereuen ihren Schritt in die Selbst­ständigkeit, die meisten sagen, dass das die richtige Ent­scheidung gewesen sei“, berichtet der Vorstands­vorsitzende des VGSD aus seinen Gesprächen mit Gründerinnen und Gründern.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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