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Arbeitsrecht | 21.04.2023

Urlaub bei Minijobs

So berechnen Minijobber ihren Urlaubs­anspruch

Das Wichtigste im Überblick

Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlte Urlaubstage. Doch wie berechnen die sich eigentlich, wenn sie nicht jede Woche gleich viel arbeiten?

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In einer Woche zwei Arbeitstage und in der nächsten Woche drei: Minijobber haben manchmal keine gleich­förmigen Arbeits­wochen. Für die Berechnung ihres jeweiligen Urlaubs­anspruchs kommt es dann auf die Anzahl ihrer Arbeitstage pro Jahr an. Darauf weist die Minijob-Zentrale in ihrem Magazin hin.

Berechnung des Mindesturlaubsanspruchs

Ihr gesetzlicher Mindest­urlaubs­anspruch lässt sich zudem mit einer einfachen Formel ermitteln. Dafür wird zunächst betrachtet, wie viele Tage in der Woche Vollzeit­beschäftigte des gleichen Arbeit­gebers arbeiten. Wird im Unternehmen allgemein an fünf Tagen in der Woche gearbeitet, wird von insgesamt 260 Arbeits­tagen im Jahr ausgegangen. Bei einer Sechs-Tage-Woche werden 312 Arbeitstage im Jahr angesetzt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindest­urlaubs­tage pro Jahr liegen bei einer Sechs-Tage-Woche bei 24, bei einer Fünf-Tage-Woche bei 20.

Der gesetzliche Mindest­urlaubs­anspruch für Minijobber lässt sich dann wie folgt berechnen:

Gesetzliche Urlaubstage pro Jahr x Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Jahr : 260 bzw. 312.

Es wird aufgerundet

Verbleibt bei der Berechnung ein Bruchteil, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet. Wer an 90 Tagen im Jahr einen Minijob in einem Unternehmen ausübt, dessen Vollzeit­beschäftigte in einer Fünf-Tage-Woche arbeiten, hätte also einen gesetzlichen Anspruch auf sieben bezahlte Urlaubstage im Jahr:

20 Urlaubstage x 90 Arbeitstage : 260 = 6,92 Tage.

Gut zu wissen

Haben Vollzeit­beschäftigte des gleichen Arbeit­gebers laut Tarif- oder Arbeits­vertrag einen höheren Urlaubs­anspruch als den gesetzlichen Mindest­urlaub, steht auch Minijobbern mehr bezahlter Urlaub zu. Die Berechnung lässt sich dann entsprechend anpassen.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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