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Erbbaurecht und Verbraucherrecht | 07.06.2023

Erbschaft

So sprechen Sie das Thema „Erbschaft“ feinfühlig

Tipps für ein gutes Gelingen solcher Gespräche.

„Lasst uns doch mal über das Erben reden!“ Oder wie sonst sollten Kinder das Thema anpacken, wenn Eltern es nicht von sich aus tun?

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Wer jung ist, hat zumeist einiges vor - etwa eine Familie gründen oder Wohn­eigentum erwerben. Manche spielen auch mit dem Gedanken, sich beruflich selbst­ständig zu machen. Nur: Wie soll man das alles finanzieren? Viele denken dann nicht nur an Kredite von Banken, sondern auch daran, dass sie womöglich eines Tages dieses und jenes von den Eltern oder Großeltern erben könnten. Mit geerbtem Geld lassen sich Darlehen später vielleicht einfacher zurück­zahlen. Nur: Ob und was sie früher oder später erben könnten, wissen (Enkel-)Kinder mitunter nicht, selbst wenn sie längst volljährig sind. Also einfach fragen?

Erben kein Tabuthema

Viele plagt die Sorge, als geldgierig dazustehen, wenn sie das Thema Erbe bei (Groß-)Eltern anschneiden. Oder dass Mutter und Vater, Oma und Opa pikiert sein könnten - will man sie etwa schon beerdigt wissen? Wegen solcher Befürchtungen gehen nicht wenige einem Gespräch über das Erben aus dem Weg.

Allerdings: Erben sei kein Tabuthema zwischen Kindern und (Groß-)Eltern, wenn die Beziehung stimme, sagt die Wiesbadener Diplom-Psychologin und Finanz­coachin Monika Müller. Mit anderen Worten: Wenn beide Seiten sich gut verstehen, kann zumeist auch alles zur Sprache kommen - eben auch das Erben.

Freibeträge sind ein guter Grund zu reden

Wer sich trotzdem schwertut, sollte sich zunächst selbst darüber klar werden, was er oder sie mit dem Gespräch bezweckt, rät Monika Müller. Außerdem könne es hilfreich sein, sich in die Position des Gegenübers hinein­zuversetzen und nach­zuempfinden, was es mit ihm macht, wenn das eigene (Enkel-)Kind nach möglichen Erbschaften fragt. Alle von der nach­wachsenden Generation, die sich beim Thema Erben unbehaglich fühlten, sollten ihr Unwohlsein auch beim Gespräch zum Ausdruck bringen, empfiehlt Müller.

Auf alle Fälle ergibt es Sinn, möglichst früh über das Erben zu reden. „Beispiels­weise ist es möglich, mit Schenkungen zu Lebzeiten hohe Vermögensw­erte gezielt steuerfrei zu übertragen“, sagt der Bonner Fachanwalt für Erbrecht, Eberhard Rott. Denn der oder die Beschenkte kann steuerliche Frei­beträge nutzen - sie liegen derzeit pro Kind bei 400.000 Euro und pro Enkelkind bei 200.000 Euro. Den Freibetrag kann der oder die Beschenkte alle zehn Jahre erneut nutzen.

Ein weiterer Grund dafür, möglichst früh über das Erben zu sprechen: So können Nachkommen heraus­finden, ob Eltern und Großeltern ihren letzten Willen schriftlich in einem Testament festgehalten haben. Das kann ihnen nach dem Tod schwierige Entscheidungen abnehmen und beugt möglichen Erb­streitig­keiten vor. Fehlt dieses Dokument, sollten Kinder und Enkelkinder dazu ermutigen, dieses aufzusetzen, empfiehlt Rott.

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Vorsorgedokumente können Gesprächseinstieg bieten

Doch nicht nur das Testament ist wichtig. „Erwachsene Kinder können ihre Eltern fragen, ob sie eine Patienten­verfügung, eine Vorsorge­vollmacht und eine Betreuungs­vollmacht haben“, sagt Monika Müller - und sich so vorsichtig dem Thema Testament annähern.

Für den Fall, dass sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, zu entscheiden, legen Männer und Frauen in der Patienten­verfügung fest, welche medizinischen Maßnahmen im Notfall ergriffen oder auch unterlassen werden sollen. Mit einer Vorsorge­vollmacht oder einer Betreuungs­verfügung bestimmen Sie eine Person Ihrer Wahl, die sich im Fall eines Falles um wichtige Angelegenheiten - etwa finanzieller Art kümmern soll. Ohne eine Vorsorge­vollmacht besteht die Gefahr, dass ein Gericht eine fremde Betreuungs­person bestellt.

„Wenn die jüngere Generation eben auch diese Vorsorge­dokumente anspricht, signalisiert sie, dass es ihr nicht um mögliche Erbschaften allein geht“, erklärt Müller.

Den Austausch nicht im Alleingang suchen

Idealer­weise holen Kinder und Enkelkinder auch ihre Geschwister - falls vorhanden - ins Boot und verabreden, gemeinsam den Dialog zu suchen. Oft bietet es sich an, die ältere Generation mit etwas Vorlaufzeit um ein Gespräch zu bitten. Wenn dann die Frage aufkommt, worum es gehen soll, ist ein Hinweis wertvoll. Sagen kann man etwa, es geht um „Lebens­planung und ums Alter“. Dann weiß das Gegenüber in etwa, in welche Richtung es geht.

Noch vor dem Gespräch ist es ratsam, dass die jüngere Generation sich über die eigenen Ziele und Wünsche genau im Klaren ist. Zum Beispiel in Sachen Schenkungen. „Dieses Thema darf keinesfalls nur unter steuerlichen Aspekten gesehen werden“, sagt Monika Müller. Geht es etwa um die Schenkung einer Immobilie, sollten sich die Kinder fragen, ob sie bereit sind, die Verantwortung für das Objekt, etwa Instand­haltung oder Haus­verwaltung, zu übernehmen.

Ist der Zeitpunkt für das Gespräch gekommen und die Frage geklärt, welche Vorsorge­dokumente vorliegen, kann der nächste Schritt folgen. Dann können beide Seiten gemeinsam auflisten, welche Vermögensw­erte und Verbindlichkeiten die ältere Generation hat. Am Ende des Gesprächs steht im Idealfall ein erstes Konzept, das die Bedürfnisse und Wünsche von allen berücksichtigt und somit alle zufriedenstellt.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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