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Hochschulrecht | 12.07.2021

Jurastudium

Staats­examen verpatzt: Diese Optionen haben Jura-Studierende

Welche Alternativen es jetzt gibt

Das Jura-Staats­examen nicht bestanden: Der Welt­untergang ist das nicht. Auch wenn es sich für Betroffene oft zunächst so anfühlt.

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Es ist beliebt, aber auch sehr anspruchs­voll: Mit viel Elan beginnen jedes Jahr Tausende ein Jurastudium. Doch auf dem Weg hin zum Voll­juristen oder zur Voll­juristin ist viel Fleiß und noch mehr Disziplin nötig. Die beiden Staats­examen, die zu absolvieren sind, gelten als äußerst schwierige Prüfungen.

Verpatztes juristisches Staatsexamen bedeutet nicht gleich das Karriereende

Nicht alle kommen da problemlos durch. In Bayern zum Beispiel haben laut Jahres­bericht des Landes­justiz­prüfungs­amts 2020 knapp 28 Prozent die erste Staats­prüfung nicht bestanden, etwa 10 Prozent fielen durch die zweite Prüfung. Ein verpatztes juristisches Staats­examen ist aber kein Karriere­ende. Welche Optionen bleiben?

Zusätzlichen Freischuss nutzen

Der erste Teil des Studiums der Rechts­wissenschaften schließt mit dem ersten juristischen Staats­examen. Generell können Studierende zwei Anläufe unternehmen, diese Prüfung zu bestehen. Wer vor dem Examen Angst hat, sollte es probeweise absolvieren, rät die Rechtsanwältin Sabine Gries-Redeker.

Ein solches Probeexamen gilt als „Freischuss“. Er muss spätestens bis zum achten Semester, aber eher früher, angemeldet sein. „Der Vorteil eines Frei­schusses besteht darin, dass ein Scheitern dem Prüfling nicht angerechnet wird“, sagt Gries-Redeker, die Vorsitzende des Ausschusses Aus- und Fortbildung des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) ist.

Auf Ursachenforschung gehen

Wer bei einem Freiversuch durchfällt, kann immer noch zweimal versuchen, das erste juristische Staats­examen zu bestehen. Zwischen den einzelnen Anläufen ist es wichtig auszuloten, warum es nicht geklappt hat. War man nicht angemessen vorbereitet? Oder war Prüfungsa­ngst der Auslöser? „Prüflinge können Einsicht in die Unterlagen nehmen“, so Gries-Redeker.

Was aus ihrer Sicht wichtig ist: Sich mit Kommilitonen vorbereiten und austauschen. „Jura­studenten brauchen zwingend ein Feedback, sie müssen innerhalb von Gruppen­arbeit erfahren, wie andere ihren Lösungs­ansatz sehen.“

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Liegt mir die Rechtswissenschaft wirklich?

Wer auch nach drei Anläufen durchs erste Examen fällt, ist häufig mehr als frustriert. „Betroffene sollten sich fragen, ob ihnen Rechts­wissenschaften tatsächlich liegt oder ob sie nicht lieber etwas anderes machen wollen“, so Gries-Redeker.

Diejenigen, die ungeachtet der verpatzten Prüfungen an Jura festhalten möchten, können ins Ausland gehen und beispiels­weise in Österreich Rechts­wissenschaften auf Diplom studieren. Damit dieser Abschluss in Deutschland anerkannt und man hierzulande zum Referendariat zugelassen wird, kann es sein, dass die Diplom-Juristen erneut Prüfungen ablegen müssen. Interessierte sollten sich beraten lassen.

Studienberatung hilft weiter

Ohnehin bietet sich eine Studien­beratung in Krisen­situationen wie bei einem nicht bestandenen Staats­examen an. Dabei können Studierende persönliche Stärken und Schwächen ausloten. Dann lässt sich entweder auf ein anderes Studienfach umsatteln oder eine klassische Ausbildung absolvieren, etwa in kaufmännischen Berufen in Bereichen wie Groß- und Außen­handel, Immobilien oder Versicherungen.

„Es gibt viele Ausbildungs­betriebe, bei denen Bewerber mit juristischen Vor­kenntnissen sehr willkommen sind und die später gute Karriere­perspektiven bieten“, sagt Bernd Lienstädt, Studien- und Berufs­berater bei der Arbeits­agentur Bremen-Bremerhaven.

Denkbar ist auch: Weg von Jura und hin zu einem dualen Studium. Wer im Zuge der Studien­beratung herausfindet, dass etwa Wirtschafts­informatik eine berufliche Perspektive für ihn oder sie ist, kann sich bei Unternehmen bewerben.

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Quereinstieg in den öffentlichen Dienst

Es kann auch vorkommen, dass Studierende das erste juristische Staats­examen problemlos bestehen. Sie beginnen das zweijährige Rechts­referendariat und scheitern später am zweiten juristischen Staats­examen. Zweimal dürfen sie versuchen, diese Prüfung zu bestehen, ein drittes Mal nur auf Antrag.

Wer sie nicht schafft, hat aber immerhin das erste juristische Staats­examen. Viele Universitäten vergeben nach dem ersten juristischen Staats­examen den akademischen Grad Diplom-Jurist (Dipl-Jur.) oder Magister juris (Mag.jur.). „Damit ist zum Beispiel ein Quer­einstieg in den öffentlichen Dienst mit unterschiedlichen Karriere­wegen möglich“, sagt Lienstädt.

Alternativ kann man sich für ein duales Studium im öffentlichen Dienst bewerben. Arbeiten können Diplom-Juristinnen oder Juristen bei Behörden wie etwa dem Zoll. Auch in Rechts­abteilungen von Konzernen sind sie häufig anzutreffen, ebenso beispiels­weise in Einigungs- und Schlichtungs­stellen.

Volljurist ist man nur mit beiden Staatsexamen

Allerdings: Das erste Staats­examen reicht nicht, um als Rechtsanwalt, Richter oder Staats­anwalt tätig zu werden - hierfür ist es zwingend, beide Staats­examen absolviert zu haben und damit Volljurist zu sein.

Wer genau diese Berufsziele vor Augen hat und merkt, dass es beim Jurastudium kriselt, sollte eins tun: „Sich beraten lassen und dann zielgenau Schwach­stellen angehen“, sagt Lienstädt. Je früher dies erfolgt, desto erfolg­versprechender kann es laufen.

Wichtig

Die Option des Frei­versuchs gibt es für beide Staats­prüfungen. Wer das Examen besteht, kann es erneut ablegen mit dem Ziel, zu einer besseren Note zu kommen.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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