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Verbraucherrecht und Versicherungsrecht | 24.03.2023

Renten­irrtümer

Stimmt das überhaupt? 10 weit verbreitete Renten­irrtümer

Wir klären diese auf

Wie wenig man selbst über die gesetzliche Rente weiß, merkt man oft erst, wenn man beginnt, sich kurz vor Renten­eintritt damit zu beschäftigen. Wir klären schon vorher, welche Irrtümer kursieren.

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Zu spät, zu wenig, zu viele Abzüge: Vielen Menschen bereitet ihre spätere Rente Sorge. Doch nicht alle Annahmen oder Vorurteile bestätigen sich in der Praxis. Einige können Sie getrost ad acta legen.

1. „Die Rentenkasse legt meine eingezahlten Beiträge an - und zahlt sie mir später als Rente aus.“

Das stimmt so nicht. Das Renten­system funktioniert via Umlage­verfahren. Das bedeutet, dass ein Großteil der eingezahlten Beiträge von Versicherten direkt an Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt wird. Nur eine kleine Reserve wird zurückbehalten, die unerwartete Schwankungen ausgleichen soll, schreibt die Zeitschrift „Finanztest“ (10/2022).

Stattdessen bekommen Versicherte für ihre eingezahlten Beiträge Renten­punkte gutgeschrieben, aus denen sich später ihre jeweilige Rente errechnet. Die Rente der heutigen Beitrags­zahlerinnen und Beitrags­zahler wird dann von den nachfolgenden Generationen erwirtschaftet. Deshalb spricht man auch vom Generationen­vertrag.

2. „Das Rentensystem ist am Ende.“

„Das ist sehr unwahrscheinlich“, so „Finanztest“. Das Renten­system mit seinen rund 77 Millionen Versicherten, Rentnerinnen und Rentnern stehe nicht vor dem Kollaps. Im Gegenteil: Das Umlage­verfahren schütze sogar recht zu­verlässig vor unvorhersehbaren Entwicklungen auf den Kapital­märkten - weder Finanzkrise noch Corona-Pandemie hätten dem System nachhaltig Probleme bereitet.

Eine hohe Arbeits­losig­keit und eine alternde Bevölkerung seien zwar für das Umlage­system ungünstig. Dem könne die Politik aber mit Anpassungen an verschiedensten Stellen begegnen - etwa durch Erhöhung des Renten­eintritts­alters oder einer Erweiterung des Versicherten­kreises um Beamte und Selbstständige.

Staatliche Zuschüsse, die der Bund leistet, seien hingegen nicht dazu da, die Renten­versicherung zu sub­ventionieren, teilt die Deutsche Renten­versicherung Bund (DRV) mit. Damit werde lediglich ein Großteil der Kosten sogenannter nicht beitrags­gedeckter Leistungen erstattet, die die DRV für den Bund erbringt, ohne dafür Beiträge erhalten zu haben. Solche Leistungen, wie etwa die Berücksichtigung von beitrags­freien Kinder­erziehungs­zeiten, würden aus Steuer­mitteln finanziert, weil sie nicht nur den Versicherten der Renten­versicherung, sondern der Allgemeinheit zugute­kämen.

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3. „Wenn ich im Osten arbeite, bekomme ich weniger Rente.“

„Im Gegenteil“, teilt die DRV mit. „Beschäftigte im Osten bekommen für das gleiche Gehalt mehr Rente als Beschäftigte im Westen.“ Jedenfalls noch. Denn bis Ende 2024 werden Ost­gehälter mit einem Umrechnungs­faktor aufgewertet, was bei gleichem Einkommen zu einer geringfügig höheren Rente führt.

Bis Juli 2024 sollten aber die Rentenwerte von Ost und West angeglichen werden. Durch die bevorstehende Renten­erhöhung, die im Osten etwas größer ausfällt als im Westen, wird dieses Ziel nun schon ein Jahr früher erreicht.

4. „Ob ich eine Ost- oder Westrente bekomme, hängt davon ab, wo ich wohne.“

Das stimmt nicht, sagt „Finanztest“. Ob Versicherte eine Ost-, West- oder Mischrente bekommen, hängt nicht von ihrem Wohnort, sondern von ihren jeweiligen Beschäftigungs­orten ab. Wer sowohl in den alten als auch in den neuen Bundes­ländern gearbeitet hat, dessen Rente berechnet sich aus den Teilwerten von Ost und West, so Finanztest. Auch spätere Renten­erhöhungen bemessen sich anteilig nach den Beschäftigungsz­eiten in Ost und West.

5. „Die Rente sinkt immer weiter ab.“

„Die individuellen Renten sinken nicht, vielmehr steigen sie“, teilt die Deutsche Renten­versicherung Bund mit. Einer Prognose der Bundes­regierung im aktuellen Renten­versicherungs­bericht zufolge steigen die Renten bis zum Jahr 2036 um gut 43 Prozent. Der Grund:

Die Renten folgen der Lohn­entwicklung. Bei steigenden Löhnen steigen auch die Renten. Bei sinkenden Löhnen greift eine gesetzliche Renten­garantie, die das Absinken der Renten verhindert. Erst zum 1. Juli werden die Renten in Ost und West wieder angehoben - um 5,86 beziehungs­weise 4,39 Prozent.

Aber: Der Anteil der zu ver­steuernden Rente steigt dafür kontinuierlich an. Wer zum Beispiel 2023 in Rente geht, zahlt nur auf 83 Prozent seiner Rente Steuern, heißt es vom Lohnsteuer­hilfe­verein Vereinigte Lohnsteuer­hilfe. Bis zum Jahr 2040 steigt dieser Anteil auf 100 Prozent an. Von der Steuer befreit bleibt nur, wessen Rente niedriger als der Grundfrei­betrag von derzeit 10.908 Euro pro Jahr ist. Für verheiratete Ehepaare verdoppelt sich der Grundfrei­betrag, so die DRV.

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6. „Die Rente wird ab dem Renteneintritt automatisch überwiesen.“

Auch das ist ein Irrglaube. Bis auf den Grundrenten­zuschlag müssten alle Leistungen aus der Renten­versicherung beantragt werden, teilt die DRV mit. Und damit sollten Versicherte nicht bis auf den letzten Drücker warten. Die DRV rät, den Renten­antrag bereits drei Monate vor dem geplanten Renten­eintritt zu stellen.

7. „Wenn ich 45 Jahre eingezahlt habe, kann ich mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen.“

Das stimmt zumindest nicht immer, so die DRV. Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, hat zwar grund­sätzlich Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abzüge - allerdings erst nach Erreichen der entsprechenden Alters­grenze. Je nach Geburtsjahr liegt diese zwischen 63 und 65 Jahren.

8. „Wenn ich vorzeitig in Rente gehe, enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente.“

Falsch. Wer vor Erreichen der regulären Alters­grenze in den Ruhestand geht, büßt für jeden Monat 0,3 Prozent der Rente ein. „Diese Abzüge bleiben auch nach Erreichen der Regel­rentenzeit bestehen“, heißt es auf der Webseite der DRV.

9. „Die letzten Beschäftigungsjahre vor der Rente sind besonders wichtig.“

Das kann man so pauschal nicht sagen. Die Rentenhöhe hängt vom gesamten Versicherungs­leben ab, nicht von den Ein­zahlungen der letzten Arbeits­jahre. Aber: Bei den meisten Versicherten steigen die Gehälter im Laufe des Berufs­lebens an, in den Jahren vor Renten­eintritt sind diese daher oft sehr viel höher als beispiels­weise zum Berufs­einstieg. Der Renten­zuwachs ist in diesen Jahren also besonders groß.

10. „Eine Hinterbliebenenrente steht nur Ehefrauen zu.“

Das stimmt nicht. Sowohl Frauen als auch Männer haben laut DRV Anspruch auf Hinter­bliebenen­rente. Voraussetzung ist, dass der verstorbene Ehepartner mindestens fünf Jahre lang Renten­beiträge eingezahlt hat.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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