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Reiserecht, Schadensersatzrecht und Verbraucherrecht | 04.01.2023

Schnee­mangel

Tauwetter: Welche Rechte haben Winter­urlauber bei Schnee­mangel?

Schnee­mangel meist kein Reisemangel

Die Landschaft ist grün und die Lifte stehen still: Für den Winter­urlaub das Worst-Case-Szenario. Reisekosten zurück gibt es dann aber nur in seltenen Fällen.

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Weniger Pisten oder gar ein ge­schlossenes Skigebiet: Wenn milde Temperaturen den Winter­urlaub ins Wasser fallen lassen, ist das äußerst ärgerlich. Als Reisemangel gilt das aber häufig nicht. „Ob man vor Ort tatsächlich Skifahren kann, liegt nicht in der Steuerungs­fähigkeit des Ver­anstalters. Der kann keinen Schnee zaubern“, erklärt der auf Reiserecht spezialisierte Anwalt Paul Degott. Wetter­bedingungen fallen demnach ins allgemeine Lebens­risiko der Reisenden.

Welche Versprechen hat der Veranstalter gemacht?

Eine Ausnahme ist, wenn der Veranstalter in seinem Katalog oder auf seiner Website bestimmte Zusagen zu dem Reiseziel gemacht hat - eine „Schnee­garantie“ oder „Schnee­sicherheit“ zum Beispiel. „Oder wenn er Bilder von ver­schneiten Land­schaften und vollen Pisten zeigt und Schnee­abenteuer verspricht“, sagt Degott. Die Beschreibung des Reise­gebiets sei eine Art vertragliche Zusicherung, erklärt der Reiserechtler. Ist sie derartig vollmundig, könnten Minderungs­ansprüche für die Reisetage bestehen, an denen kein Skifahren möglich war.

Und wenn man liest, dass das Skigebiet gar nicht geöffnet hat aufgrund von Schnee­mangel? Ist die Pauschal­reise dann kostenfrei stornierbar? Eher nein, so Degott. „Das Rücktritts­recht besteht nur bei einer erheblichen Mangel­haftigkeit der Reise­leistung. In so einem Fall müsste der Veranstalter schon enorme Zusagen getroffen haben und die Reise etwa als Schnee­abenteuer ausgeschrieben haben.“

Um im Zweifel einen Nachweis dafür zu haben, empfiehlt sich: Den Katalog aufheben oder während der Online-Buchung einen Screenshot von der Beschreibung der Reise auf der Website des Ver­anstalters machen.

Schlechte Karten für Individualreisende

All das Geschriebene gilt nur für Pauschal­reisen. Viele Winter­urlauber buchen ihre Unterkunft aber selbst und reisen individuell mit Auto oder Zug an. Dann sieht es mit kosten­freien Stornierungen noch schlechter aus „Zimmer­buchungen bleiben in so einem Fall bestehen, der Anbieter erbringt ja seine Leistung“, sagt Degott. Hier kann man nur auf Kulanz hoffen.

Milde Temperaturen machen den deutschen Skigebieten aktuell in der beliebten Weihnachts­ferienzeit zu schaffen. Auf der Winklmoosalm in Reit am Winkl zum Beispiel pausiert der Skibetrieb seit Heiligabend. Am Großen Arber im Bayerischen Wald wurde der Saisonstart verschoben. Anderswo sind teils weniger Lifte und Pisten geöffnet als üblich.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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