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Arbeitsrecht | 23.12.2022

Bewerbung

Traumjob­suche: Die wichtigsten Strategien im Bewerbungs­poker

Fünf Punkte - die weiterhelfen

Beim Angebot gleich zusagen oder noch auf Besseres warten? Wer auf Jobsuche ist, muss manchmal pokern. Mit welcher Strategie fahren Be­werberinnen und Bewerber am besten?

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Neues Jahr, neues Glück: Der Wunsch nach beruflicher Ver­Ã¤nderung geht bei vielen mit guten Vorsätzen Hand in Hand. Dann aber kann es schnell kompliziert werden. Man bewirbt sich auf zwei, drei Stellen und während man noch auf die Zusage des Traum­arbeitgebers wartet, hat man schon eine andere. Kann man den Arbeitgeber hinhalten? Und wenn ja, wie?

1. Nicht zu lange pokern

Uwe Kanning, Professor für Wirtschafts­psychologie an der Hochschule Osnabrück, hält die Strategie, vor Annahme des Angebots um eine Woche Bedenkzeit zu bitten, für unbedenklich: „Eine Woche Bedenkzeit ist wirklich nicht das Problem.“

Schließlich hat auch der Arbeitgeber ein Interesse daran, dass die Ent­scheidung für einen Job wohlüberlegt und mit gutem Gefühl getroffen wird. „Ein Arbeitgeber, der einem Bewerber bei so einer Ent­scheidung nicht ein paar Tage Zeit gibt, hat vermutlich auch keine gute Führungs­kultur“, gibt der Karriere-Coach Bernd Slaghuis zu bedenken.

Zu lang sollte die Bedenkzeit aber nicht sein: „Wer zu lange pokert, kann am Ende wirklich ohne Angebot dastehen“, sagt Recruiting-Expertin Katharina Hain vom Personal­dienstleister Hays. Ein Angebot anzunehmen und nach Vertrags­zusendung um Bedenkzeit zu bitten oder sich nach Ablauf der Bedenkzeit nicht zurück­zumelden, sind ebenfalls klare No-Gos. „In einem Arbeits­verhältnis geht es auch viel um Vertrauen“, so Hain.

Rechtlich gesehen kann es nur dann problematisch werden, wenn ein Vertrag bereits unter­schrieben wurde, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeits­recht: „Solange ich keinen Vertrag unter­schrieben habe, hab ich das Angebot rechtlich gesehen nicht angenommen.“

Und auch dann besteht in der Regel vor Arbeits­antritt noch eine Kündigungs­frist. Sollte diese nicht greifen, kann es sein, dass eine Vertrags­strafe in Höhe eines Brutto­monats­gehalts droht. „Aber auch hier bleibt letztlich fraglich, ob die im Einzelfall wirklich wirksam ist“, sagt Bredereck.

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2. Mit offenen Karten spielen

Am besten spielen Be­werberinnen und Bewerber von Anfang an mit offenen Karten. „Das ist auch eine Frage der Werthaltung“ sagt Kanning. Wer möchte, dass in einem Bewerbungs­prozess fair mit einem umgegangen wird, sollte diese Wert­schätzung auch dem potenziellen Arbeitgeber entgegen­bringen.

Das kann etwa bedeuten, eine verbindliche und zeitnahe Frist anzugeben, bis zu der man sich zurück­meldet - und diese einzuhalten. Für Hain zeugt das von Konsistenz und Verlässlichkeit. Kompetenzen, die im Berufs­alltag gefragt sind.

Es kann ebenso legitim sein, offen anzugeben, dass man sich noch in anderen Gesprächen befindet und eine ausstehende Rück­meldung noch abwarten möchte. In den meisten Fällen sind sich Arbeitgeber bewusst darüber, dass Bewerber sich nicht nur bei einer Stelle bewerben. Christiane Karsch, Coach für berufliche Neu­orientierung, sagt: „Ich glaube, dass Firmen eher dankbar sind, wenn man offen ist. Das ist ja eine Form des Respekts und der Wert­schätzung.“

3. Bewerbung auf Augenhöhe

Es gehe letztlich nicht nur darum, dass Firmen den passenden Arbeit­nehmer finden. „Die Bewerbungs­szene hat sich komplett verändert“, sagt Karsch. In Zeiten des Fachkräfte­mangels können sich Bewerber auch immer mehr in der Auswahl­rolle sehen: „Das findet auf Augenhöhe statt.“

Statt auf die Zusage des Traum­arbeitgebers zu warten, können Bewerber auch selbst aktiv werden. Slaghuis rät dazu, einfach mal nachzufragen: „Wie weit sind Sie im Prozess? Bin ich auf den vorderen Plätzen? Wann und wie geht es weiter?“ Das könne die eigene Position beim Traum­arbeitgeber sogar stärken. Man sollte aber aufpassen, keinen Druck auszuüben. Das könne der Arbeitgeber auch negativ werten, warnt Kanning.

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4. Die zweite Wahl als Chance sehen

Selbst wenn es sich letztendendes beim erhaltenen Angebot nur um die zweite oder dritte Wahl handelt, sollten Bewerber noch einmal genauer hinschauen, rät Slaghuis: „Was konkret macht diesen Job weniger attraktiv und gibt es etwas, das geschehen müsste, damit auch dies der Traumjob wird?“

Woher kommen die Zweifel? Sind mir Sachen im Gespräch negativ aufgefallen? Oder liegt es an einem bestimmten Bild vom Traum­arbeitgeber, das ich habe? „Man muss auch sehen, dass die Vorstellung eines Traum­arbeitgebers nicht unbedingt der Realität entspricht“, sagt Kanning.

Häufig seien Arbeitgeber aufgrund eines bestimmten Images oder Renommees Traum­arbeitgeber. Die Arbeits­zufriedenheit hängt aber stark damit zusammen, mit wem man zusammen­arbeitet, welche Führungs­kultur es gibt und welche Stimmung im Team herrscht. Hier hilft es, sich darüber klar zu werden, welche Kriterien einem im Job wichtig sind.

5. Klarheit schafft Sicherheit

Wenn man merkt, dass noch Fragen auftauchen, kann man auch um ein zweites Gespräch bitten. „Vielleicht ist es nur die zweite Wahl, weil mir noch wichtige Informationen fehlen“, sagt Slaghuis. „Klarheit schafft Sicherheit.“ Eine Möglichkeit für mehr Sicherheit besteht darin, an einem Schnupper­tag das Team und die Arbeits­kultur kennen­zulernen, schlägt Hain vor.

Wenn dann immer noch Zweifel bestehen, sollte man auf sein Bauch­gefühl hören. „Man muss da auch ehrlich zu sich selbst sein“, sagt Kanning. Es kann auch klug sein, einen Vertrag ziehen zu lassen - dann sollte man aber auch rechtzeitig absagen.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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