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Vereinsrecht | 31.10.2022

Vereins­sport

Vereins­leben: Diese Rechte und Pflichten haben Übungs­leiter

Ein Überblick

Für viele Trainer und Übungs­leiter ist die oft ehrenamtliche Betreuung des Vereinsn­achwuchses eine Herzens­sache. In ihrer Arbeit sollten sie sich aber trotzdem an rechtlichen Eckpunkten orientieren.

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Beim Vereins­sport müssen Trainer und Übungs­leiter gerade auf Kinder und Jugendliche gut achtgeben. Doch wann beginnt die Auf­sichts­pflicht und wann endet sie? Und wie sieht es im Fall einer Verletzung der Auf­sichts­pflicht mit der Haftung aus?

So sehen die Aufsichtspflichten im Verein aus

Die Auf­sichts­pflichten im Verein gegenüber Minderjährigen sind sehr vielfältig. Das A und O ist es, klare Regeln aufzustellen. „Es geht darum, gefährliche Situationen für Dritte zu verhindern und zugleich Schützlinge vor eigenem Fehl­verhalten zu schützen“, sagt der auf Vereins­recht spezialisierte Freiburger Rechtsanwalt Alexander Otterbach. Daneben müssen die Aufsichts­führenden dafür sorgen, dass die ihnen anvertrauten Kinder keine Sachen beschädigen.

Ge- und Verbote sollten für Minder­jährige eindeutig und nachvollziehbar thematisiert werden - „ohne dabei ein Angst­gefühl zu erzeugen“, betont René Hissler vom Vorstand des Bundes­verbands deutscher Vereine & Verbände. Die Einhaltung der Ge- und Verbote sollten Übungs­leiterinnen und Übungs­leiter wie Trainerinnen und Trainer regelmäßig unauffällig überprüfen. Die Aufsichts­personen sollten gegebenenfalls eingreifen, um Verbote durch­zusetzen.

Die Geräte auf einwand­freie Funktion prüfen, den Rasen checken, ob er keine Stolper­fallen aufweist, das Tor auf seine Stand­festigkeit prüfen: Auch Aufgaben wie diese obliegen laut Rechtsanwalt Otterbach den Aufsichts­personen im Sportverein.

Für Trainer und Übungs­leiter gut zu wissen: „Sie haben keinen Erziehungs­auftrag“, sagt René Hissler. Sie stehen also nicht in der Pflicht, einem Kind in der Pause korrektes Benehmen beizubringen oder etwa mit Messer und Gabel zu essen.

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Wann die Aufsichtspflicht im Verein beginnt und wann sie endet

„Das kann sich aus einem Vertrag ergeben“, sagt Alexander Otterbach. Meist beginnt sie 15 Minuten vor dem Training. Sie endet dann entsprechend eine Viertel­stunde nach dem Training. In jedem Fall müssen Beginn und Ende der Auf­sichts­pflicht klar geregelt sein - dafür reicht auch eine mündliche Vereinbarung.

Machen Trainer oder Übungs­leiter mit ihren Schützlingen eine Reise, etwa in ein Trainings­camp, müssen sie sie rund um die Uhr be­aufsichtigen. Nur wenn sie sicher sein können, dass die Minderjährigen schlafen, ruht auch ihre Auf­sichts­pflicht.

Welche sonstigen Pflichten Trainer und Übungsleiter haben

Sie müssen für das Kindeswohl sorgen. Der Umgang mit den Minderjährigen sollte von Wert­schätzung und Vertrauen geprägt sein. Daneben gilt es, die Regelungen des Jugend­schutz­gesetzes im Blick zu haben. „Trainer und Übungs­leiter müssen darauf achten, dass das Kind beispiels­weise in der Pause keinen Alkohol trinkt“, erklärt René Hissler.

Welche Rechte Trainer und Übungsleiter haben

Sie haben das Recht, Minderjährigen bei Regel­verstößen eine angemessene Strafe aufzuerlegen. Das könnten beispiels­weise zusätzliche Liege­stütze sein, sagt Alexander Otterbach. Daneben haben Trainerinnen und Trainer sowie Übungs­leiterinnen und Übungs­leiter ein Hausrecht, das ihnen vom jeweiligen Verein übertragen wurde. Das heißt, sie können ein Kind, das permanent stört und dadurch womöglich andere gefährdet, von einem Training ausschließen.

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Wie die Haftung bei Verletzung der Aufsichtspflicht aussieht

Wer als Übungs­leiter oder Trainerin die Auf­sichts­pflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt hat, haftet persönlich. Besteht eine Vereins­haftpflicht­versicherung, sind Aufsichts­personen darüber mit­versichert. Sie werden so vor Schadens­ersatz­ansprüchen Dritter geschützt.

Verletzt ein Trainer oder eine Übungs­leiterin die Auf­sichts­pflicht grob fahrlässig, kann das straf­rechtliche Folgen haben. Dann droht eine Anklage wegen fahr­lässiger Körper­verletzung. Ansonsten gilt: „Eine Aufsichts­pflicht­verletzung ist rechtlich nicht relevant, wenn niemand zu Schaden kommt“, sagt René Hissler.

Was Eltern im Vorfeld zum Schutz ihrer Kinder tun können

Eltern sollten unmiss­verständlich klären, wann die Auf­sichts­pflicht von Übungs­leitern und Trainerinnen beginnt und wann sie endet. Sie sollten mitteilen, wer das Kind vertretungs­weise abholen darf - und wer nicht.

Und: „Wichtig ist, dass Eltern die Aufsichts­personen auf bestimmte Eigenheiten des Kindes hinweisen und Tipps geben, wie damit umzugehen ist“, sagt Alexander Otterbach. So können sich Aufsichts­personen besser auf die Situation einstellen, wenn sie wissen, dass ein Kind beispiels­weise zu leicht­sinnigem Verhalten neigt. Ebenfalls zu klären ist, wie der Ablauf ist, falls ein Kind etwa wegen störenden Verhaltens aus der Gruppe ausgeschlossen wird.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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