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Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Die Frist bezieht sich auf das Kalenderjahr. Das heißt: Vermeintliche Verstöße, die aus dem Jahr 2011 oder früher datieren, sind verjährt.
Rechtsanwälte und Inkassobüros ignorieren gerne die Verjährung der Fristen
Diese Frist ignorieren einige Rechtsanwälte und Inkassobüros und stellen Ansprüche für bereits verjährte Vergehen. Manche verweisen auf längere Fristen oder ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus diesem Jahr.
Betroffene sollten sich im Zweifel besser rechtlich beraten lassen
Von solchen Schreiben sollte man sich nicht verunsichern lassen, betonen die Verbraucherschützer. Ehe Unterlassungserklärungen unterschrieben und geforderte Geldsummen gezahlt werden, holen sich Betroffene im Zweifel besser anwaltlichen Rat (Anwaltsliste) ein.
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