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Erhält der Mietinteressent die Wohnung, werden die Bewerbungsunterlagen zur Mieterakte hinzugefügt
Erhält der Mietinteressent die Wohnung, darf der Vermieter die Bewerbungsunterlagen zu der Mieterakte hinzufügen. Dort kann sie auch noch für eine gewisse Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses bleiben.
Keine Wohnung: Vermieter muss Bewerbungsunterlagen vernichten oder zurückgeben
Erhält der Mietinteressent die Wohnung nicht, dann darf der Vermieter die Unterlagen nur so lange behalten, wie es für seine Auswahl erforderlich ist. Spätestens wenn die Wohnung endgültig vermietet ist, muss er die Bewerbungsunterlagen vernichten oder dem Interessenten zurückgeben. Die Unterlagen dürfen nur dann länger aufbewahrt werden, wenn der Mieter dies beispielsweise für die Bewerbung für eine eventuell zukünftig frei werdende Wohnung ausdrücklich wünscht.
Was darf der Vermieter den Mietinteressenten fragen?
Siehe dazu: Wohnungssuche: Darf der Vermieter Fragen zu Bonität, Familienstand, Kinderwunsch, Haustieren etc. stellen?
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