DAWR > Verpflichtung zur Zahlung von Weihnachtsgeld oder einen gesetzlichen Anspruch gibt es grundsätzlich nicht < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Arbeitsrecht | 22.11.2022

Sonder­zahlung

Verpflichtung zur Zahlung von Weihnachts­geld oder einen gesetzlichen Anspruch gibt es grund­sätzlich nicht

Weihnachts­geld hilft längst nicht allen durch die Inflation

Weihnachts­geld können gerade viele Menschen gut gebrauchen. Aber längst nicht alle Arbeit­nehmer erhalten die Sonder­zahlungen zum Jahresende. Ein Kriterium ist für den Anspruch besonders wichtig.

Werbung

Explo­dierende Heizkosten und teure Lebens­mittel: In vielen Haushalten sind gerade zum Jahresende zusätzliche Einnahmen hoch willkommen.

Mit Tarifvertrag gibt's häufiger Weihnachtsgeld

Doch sind es vor allem Arbeit­nehmer, die nach Tarif­verträgen bezahlt werden, die sich weitgehend darauf verlassen können, im November oder Dezember ein sogenanntes Weihnachts­geld zu erhalten. Im Schnitt werden an Tarif­beschäftigte 2747 Euro überwiesen, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch berichtete. Im Vergleich zum Vorjahr ist das eine Steigerung um 2,6 Prozent und kann damit nicht mit der allgemeinen Teuerung mithalten.

Einen tariflichen Anspruch auf Sonder­zahlungen zum Jahresende haben laut der Destatis-Auswertung 85,7 Prozent der Tarif­beschäftigten. Im Osten erhalten mit 88,5 Prozent anteilig etwas mehr Tarif­beschäftigte Weihnachts­geld als im Westen mit 85,3 Prozent. Dafür fallen im Westen die Zahlungen durchschnittlich um 157 Euro höher aus.

Ohne Tarifvertrag sinkt die Chance auf Weihnachtsgeld

Tarif­verträge gelten allerdings längst nicht für alle Arbeit­nehmer in Deutschland. 46 Prozent der west­deutschen und 55 Prozent der ost­deutschen Beschäftigten arbeiteten 2021 in Betrieben, in denen es gar keinen Tarif­vertrag gab, hat das Institut für Arbeits­markt- und Berufs­forschung (IAB) im Mai fest­gestellt. Es gibt aber eine große Zahl von Betrieben, die ihre Zahlungen an Tarif­verträgen orientieren, ohne aber verbindlich daran gebunden zu sein.

Ohne Tarif­vertrag sinke die Chance auf Weihnachts­geld auf 42 Prozent, berichtet die gewerkschaftliche Hans-Böckler-Stiftung unter Berufung auf Selbst­einschätzungen von rund 63 000 Menschen, die ihre Bezüge auf dem Portal „Lohnspiegel.de“ eingetragen haben. Unter dem Strich erhält demnach gut die Hälfte (54 Prozent) der Beschäftigten in Deutschland Weihnachts­geld. Der Linken-Bundestags­abgeordnete Pascal Meiser fordert in diesem Zusammenhang von der Regierung umfassende Maßnahmen zur Stärkung der Tarif­bindung.

Werbung

Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung

Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachts­geld gibt es nicht, wie beispiels­weise auch die Industrie- und Handels­kammer München feststellt. Es kann in Einzel­verträgen, Betriebs­verein­barungen oder eben Tarif­verträgen vereinbart werden. Zahlt ein Arbeitgeber ohne Vorbehalt drei Jahre lang freiwillig Weihnachts­geld an seine Mitarbeiter, entsteht eine sogenannte „betrieb­liche Übung“, die auch für die kommenden Jahre Zahlungen in gleicher Höhe garantiert.

Ein Puffer gegen die Inflation

„Angesichts historisch hoher Inflations­raten ist für viele Beschäftigte das Weihnachts­geld so wichtig wie nie zuvor“, sagt der Leiter des WSI-Tarif­archivs bei der Böckler-Stiftung, Thorsten Schulten. „Es schafft zumindest kurzfristig einen Puffer, um auf die gestiegenen Lebens­haltungs­kosten reagieren zu können.“

Das Weihnachts­geld und sein meist kleineres Pendant „Urlaubsgeld“ sind in den unterschiedlichen Branchen historisch gewachsen und daher sehr unterschiedlich ausgeprägt. Was bereits in der Industrialisierung als willkürliche Weihnachts­gabe des Fabrik­herren begann, wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von den Gewerkschaften zunehmend in Tarif­verträgen festgezurrt, berichtet WSI-Experte Malte Lübker. „Deshalb haben heute die allermeisten Tarif­beschäftigten einen gesicherten Rechts­anspruch auf Weihnachts­geld und sind nicht mehr vom Wohlwollen ihres Arbeit­gebers abhängig.“

Werbung

13. Monatsgehalt statt Weihnachtsgeld

Durchaus häufig ist ein 13. Monats­gehalt oder ein prozentualer Anteil davon, es gibt aber auch Fest­beträge oder wie im Öffentlichen Dienst die Zusammen­fassung mit dem Urlaubsgeld zu einer Jahres­sonder­zahlung. Die höchsten Beträge von durchschnittlich 5263 Euro kassieren dabei Beschäftigte in der Energie­versorgung, wie aus den von Bundesamt ausgewerteten Verträgen hervorgeht. In der Tabak­verarbeitung (564 Euro) und der Leiharbeit (327 Euro) gibt es die geringsten Beträge.

Quelle: dpa/DAWR/ab
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#9917