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Verwaltungsrecht | 21.04.2023

Ent­schädigung

Verwaltungs­gericht Potsdam: Verfahren der Hohen­zollern eingestellt

Brandenburg hatte eine Ent­schädigung auf Basis des Einigungs­vertrages abgelehnt

(Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 18.04.2023, Az. 1 K 885/22)

Nach der Rücknahme von zwei Klagen der Hohen­zollern auf Ent­schädigung für enteignete Schlösser und Inventar in Millionen­höhe hat das Verwaltungs­gericht Potsdam die Verfahren eingestellt.

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Auch der Beklagte - das Finanz­ministerium Brandenburg - habe den Rechts­streit jeweils für in der Hauptsache erledigt erklärt, teilte das Gericht mit. Hohen­zollern-Chef Georg Friedrich Prinz von Preußen hatte Anfang März mitgeteilt, die beiden Klagen gegen das Finanz­ministerium zurückgezogen zu haben. Nach Gerichts­angaben vom Mittwoch wurden die Kosten der Verfahren jeweils dem Kläger auferlegt.

Streit um enteignetes Hohenzollern-Eigentum

Der Bund sowie die Länder Brandenburg und Berlin verhandeln mit den Hohen­zollern seit 2014 über die Rückgabe von zahlreichen Kunst­objekten und über Entschädigungen. Nach dem Gesetz bekommt keinen Ausgleich, wer dem NS-System „erheblichen Vorschub geleistet hat“. In dieser Frage ist die Rolle des Ur­großvaters Wilhelm Kronprinz von Preußen (1882-1951) entscheidend.

Die Gespräche ruhen, nachdem Brandenburg den seit 2015 laufenden Prozess um enteignete Immobilien wie das Schloss Rheinsberg, das Krongut Bornstedt und etliche Villen in Potsdam wieder aufgenommen hat. Nach Angaben von Brandenburgs Kultur­ministerin Manja Schüle von März ist nach Rücknahme der Klagen der Weg für Verhandlungen wieder frei.

Brandenburg lehnte Entschädigung ab

Brandenburg hatte eine Ent­schädigung auf Basis des Einigungs­vertrages abgelehnt. Dagegen hatten die Hohen­zollern geklagt. Es ging um 1,2 Millionen Euro. In der zweiten Klage ging es unter anderem um Inventar aus den Schlössern Rheinsberg und Cecilienhof in Potsdam. Auch in diesem Fall hatte das Land eine Ent­schädigung mit derselben Begründung abgelehnt.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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