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Verbraucherrecht | 20.05.2021

Schwarz­arbeit

Vorsicht Schwarz­arbeit: Dach und Steine sollten Profis reinigen

Schwarz­arbeit ist illegal und kann Bußgelder nach sich ziehen

Auf das eigene Hausdach wagen sich Eigentümer selten. Gut, damit sich keiner verletzt. Kommt jemand spontan vorbei, um das Dach zu reinigen, ist das nur scheinbar praktisch und birgt andere Gefahren.

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Wenn spontan jemand an der Haustür klingelt und seine Dienste anbietet, sollten man diese besser nicht annehmen und skeptisch sein. Dazu raten die Verbraucher­zentrale Rheinland-Pfalz und das dortige Landes­kriminalamt. Grund ist eine steigende Zahl von Beschwerden über unseriöse Handwerker auf Tour.

Vorsicht vor unseriösen Handwerkern

Ihre Empfehlung: Wer unsicher ist oder dubiosen Anbietern auf den Leim geht, sollte die Polizei rufen. Vorsicht sei auch geboten, wenn Personen mit Briefkasten­werbung und besonders günstigen Preisen Dach­reinigungen oder das Säubern von vermoosten Außen­flächen anbieten.

Schwarzarbeit ist illegal

Der Grund: Solche Anbieter erledigen die Reinigung teils schlampig oder arbeiten kürzer als vereinbart, so die Erfahrung von Kunden und Verbraucher­schützern. Oft wollen die Arbeiter das Geld zudem direkt auf die Hand.

Und hier liegt das Problem: Schwarz­arbeit ist illegal und kann Bußgelder nach sich ziehen. Und das auch für die Auftrag­geber. Das wissen auch dubiose Anbieter - sie wehren so mögliche Ansprüche ab, die sich aus einer mangelhaften Leistung ergeben könnten.

Angaben prüfen

Die Verbraucher­schützer raten daher, sich zunächst eine Visiten­karte oder ein Faltblatt mit Angaben zur Firma geben zu lassen - mit Name, Anschrift oder Web-Adresse. So kann man die Angaben in Ruhe prüfen.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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