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Arbeitsrecht | 22.12.2022

Minijob

Wann Beschäftigte im Minijob an Feiertagen frei haben

Wie ihr Einsatz an Feiertagen geregelt ist

Mini­jobberinnen und Minijobber haben oft keine regel­mäßigen Arbeits­zeiten. Was bedeutet es für sie, wenn einer ihrer Arbeitstage auf einen Feiertag fällt: Haben sie frei?

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Während es in manchen Branchen rund um den Jahres­wechsel ruhig zugeht, gibt es anderswo besonders viel zu tun. Das betrifft auch Beschäftigte in Minijobs. Wie ist ihr Einsatz an Feiertagen geregelt?

Minijobber haben die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte

Für Mini­jobberinnen und Minijobber gilt der Grundsatz der Gleich­behandlung, wie die Minijob-Zentrale informiert. Minijobber haben also die gleichen Rechte wie Vollzeit­beschäftigte. Das heißt auch: Mini­jobberinnen und Minijobber haben am Feiertag frei, wenn der mit einem vereinbarten Arbeitstag zusammen­fällt. Das gilt den Infos zufolge dann, wenn die Arbeitszeit auf feste Wochentage aufgeteilt ist. Das Gehalt, das Minijobber an diesem Tag verdient hätten, bekommen sie trotzdem. Die Regelung dürfe nicht umgangen werden, indem die Minijobber aus­nahmsweise an einem anderen Arbeitstag eingesetzt werden, so die Minijob-Zentrale.

Zuschläge an Feiertagen sind steuerfrei

Und wie sieht es etwa in der Gastronomie aus? In Branchen und Unternehmen, in denen auch an Feiertagen gearbeitet wird, können Mini­jobberinnen und Minijobber von entsprechenden Feiertags­zuschlägen profitieren. Einen Anspruch auf einen Zuschlag für Feiertags­arbeit gibt es dann, wenn dieser vorher vertraglich vereinbart wurde, etwa im Tarif­vertrag, in der Betriebs­vereinbarung oder im Arbeits­vertrag.

Die Zuschläge sind laut Minijob-Zentrale steuerfrei und damit sozial­versicherungs­frei. Minijobber haben so die Möglichkeit, mehr als die üblichen 520 Euro monatlich zu verdienen. Arbeitgeber müssen von den Zuschlägen keine Abgaben zahlen, sofern der Grund­stundenlohn nicht mehr als 25 Euro beträgt.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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