Wer einen Vertrag für ein Erbpacht-Grundstück unterschreiben möchte, sollte diesen vorab eingehend prüfen. Dazu rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Es hängt entscheidend von den Vertragsdetails ab, ob sich die Erbpacht für private Bauherren lohnt.
Nur Pächter des Grundstücks - nicht Eigentümer
Beim Erbbaurecht bekommt der Bauherr ein Grundstück geliehen. Er ist dann zwar Eigentümer an seinem Haus, muss das Grundstück aber zurückgeben, wenn der Vertrag abgelaufen ist.
Lange Nutzungszeit der Grundstücke
Nach Angaben des VPB werden solche Grundstücke in den letzten Jahren wieder stärker angeboten, vor allem von Städten, Gemeinden oder kirchlichen Institutionen. Die Verträge werden meist über lange Zeit geschlossen, nicht selten etwa für 99 Jahre. Vieles darin lässt sich weitgehend individuell regeln. Das kann etwa Faktoren wie den Erbbauzins, die Rückübertragung oder eine Entschädigung betreffen.
Für Hausbauer mit wenig Eigenkapital kann es sich lohnen
Interessant kann das Erbbaurecht laut VPB für Menschen sein, die zwar den Bau eines Hauses finanzieren können, den Kauf eines Grundstücks hingegen nicht. Auch auf einem Erbpacht-Grundstück gilt: Bauherren müssen hier ebenso auf die sorgfältige Planung und laufende Bau- und Qualitätskontrolle achten wie Bauherren auf eigenem Grundstück.