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Erbbaurecht, Grundstücksrecht und Immobilienrecht | 24.11.2022

Erbpacht

Wann bietet sich ein Grundstück in Erbpacht an?

Vertrag vor Unterschrift eingehend prüfen

Das eigene Haus auf fremdem Grund - das ist das Prinzip des Erbbau­rechts. Weil so ein Vertrag meist auf relativ lange Zeit geschlossen wird, sollten Bauherren diesen vorab genau prüfen.

Wer einen Vertrag für ein Erbpacht-Grundstück unterschreiben möchte, sollte diesen vorab eingehend prüfen. Dazu rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Es hängt entscheidend von den Vertrags­details ab, ob sich die Erbpacht für private Bauherren lohnt.

Nur Pächter des Grundstücks - nicht Eigentümer

Beim Erbbaurecht bekommt der Bauherr ein Grundstück geliehen. Er ist dann zwar Eigentümer an seinem Haus, muss das Grundstück aber zurück­geben, wenn der Vertrag abgelaufen ist.

Lange Nutzungszeit der Grundstücke

Nach Angaben des VPB werden solche Grund­stücke in den letzten Jahren wieder stärker angeboten, vor allem von Städten, Gemeinden oder kirchlichen Institutionen. Die Verträge werden meist über lange Zeit geschlossen, nicht selten etwa für 99 Jahre. Vieles darin lässt sich weitgehend individuell regeln. Das kann etwa Faktoren wie den Erbbauzins, die Rück­Ã¼bertragung oder eine Ent­schädigung betreffen.

Für Hausbauer mit wenig Eigenkapital kann es sich lohnen

Interessant kann das Erbbaurecht laut VPB für Menschen sein, die zwar den Bau eines Hauses finanzieren können, den Kauf eines Grundstücks hingegen nicht. Auch auf einem Erbpacht-Grundstück gilt: Bauherren müssen hier ebenso auf die sorgfältige Planung und laufende Bau- und Qualitäts­kontrolle achten wie Bauherren auf eigenem Grundstück.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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