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Mietrecht | 29.04.2022

Heizperiode

Wann dürfen Vermieter die Heizung abstellen?

Heizsaison in der Regel zwischen dem 1. Oktober und 30. April 

Zwar wird es tagsüber schon spürbar wärmer, in der Nacht aber kühlt es noch deutlich ab. Für einige Grund genug, die Heizung laufen zu lassen. Was aber, wenn Vermieter zentral ausschalten?

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Dem Vermieter ist es warm genug und damit wird die Heizung ausgeschaltet? Ganz so einfach ist es nicht.

Keine feste gesetzliche Regelung der Heizsaison

Eine konkrete gesetzliche Regelung zur Heizperiode gibt es in Deutschland laut der Verbraucher­plattform „Intelligent heizen“ zwar nicht. In der Rechtsprechung habe sich aber der Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und 30. April etabliert. In dieser Zeit müssten Vermieterinnen und Vermieter sicher­stellen, dass die Heizung einwandfrei funktioniert.

Abschaltung am 01.05. möglich

Theoretisch können Vermieterinnen und Vermieter also am 1. Mai die Heizung zentral abschalten. Je nach Region und Witterung kann es Abweichungen geben.

Bis zu 22 Grad muss die Heizung bringen

Innerhalb der Heizperiode müssen Vermieterinnen und Vermieter der Verbraucher­plattform zufolge Raumtem­peraturen von 20 bis 22 Grad gewähr­leisten. Nur in der Nacht, zwischen 24 und 6 Uhr, könne diese auf mindestens 16 Grad abgesenkt werden.

Übrigens

Eine Heizpflicht für Mieterinnen und Mieter gibt es laut „Intelligent heizen“ nicht. Zumindest solange sie dafür sorgten, dass in der Wohnung keine Kälte­schäden entstehen.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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