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Ob es die Sorge ist, dass doch noch etwas schief geht, oder der Wunsch, erst Freunden und Familie die freudige Nachricht zu überbringen: Wer schwanger ist, möchte vielleicht nicht unbedingt den Arbeitgeber sofort ins Vertrauen ziehen. Doch wie lange können werdende Mütter damit eigentlich warten?
Mitteilungspflicht: Ein Soll, kein Muss
Im Mutterschutzgesetz (Paragraf 15) steht, dass Schwangere ihren Arbeitgeber, sobald sie über die Schwangerschaft Bescheid wissen, informieren sollen. „Das heißt allerdings nicht, dass sie das auch müssen“, sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür. Frauen können selbst entscheiden, ob sie bis zum Ende des dritten Monats oder sogar noch länger warten. Theoretisch müssten sie die Schwangerschaft überhaupt nicht mitteilen.
Einen Sonderfall gibt es allerdings
Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung gegenüber der Mitarbeiterin aus, muss sie ihm binnen zwei Wochen sagen, dass sie schwanger ist. Denn in diesem Fall greift der besondere Kündigungsschutz in der Schwangerschaft.
Übrigens
Genügt dem Arbeitgeber die mündliche Information über die Schwangerschaft nicht, kann er ein ärztliches Zeugnis oder das Zeugnis einer Hebamme bzw. eines Entbindungspflegers als Nachweis über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin verlangen. Die Kosten für dieses Zeugnis muss der Arbeitgeber dann allerdings selbst übernehmen.
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