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Arbeitsrecht | 18.04.2023

Schwangerschaft & Arbeitgeber

Wann muss ich den Chef über meine Schwangerschaft informieren

Was für den Arbeits­platz gilt

Auch wenn eine Schwangerschaft ein freudiges Ereignis ist: Nicht immer wollen werdende Mütter diese Nachricht sofort teilen. Was dann am Arbeits­platz gilt.

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Ob es die Sorge ist, dass doch noch etwas schief geht, oder der Wunsch, erst Freunden und Familie die freudige Nachricht zu über­bringen: Wer schwanger ist, möchte vielleicht nicht unbedingt den Arbeitgeber sofort ins Vertrauen ziehen. Doch wie lange können werdende Mütter damit eigentlich warten?

Mitteilungspflicht: Ein Soll, kein Muss

Im Mutter­schutz­gesetz (Paragraf 15) steht, dass Schwangere ihren Arbeitgeber, sobald sie über die Schwangerschaft Bescheid wissen, informieren sollen. „Das heißt allerdings nicht, dass sie das auch müssen“, sagt die Fach­anwältin für Arbeits­recht Nathalie Oberthür. Frauen können selbst entscheiden, ob sie bis zum Ende des dritten Monats oder sogar noch länger warten. Theoretisch müssten sie die Schwangerschaft überhaupt nicht mitteilen.

Einen Sonderfall gibt es allerdings

Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung gegenüber der Mit­arbeiterin aus, muss sie ihm binnen zwei Wochen sagen, dass sie schwanger ist. Denn in diesem Fall greift der besondere Kündigungs­schutz in der Schwangerschaft.

Übrigens

Genügt dem Arbeitgeber die mündliche Information über die Schwangerschaft nicht, kann er ein ärztliches Zeugnis oder das Zeugnis einer Hebamme bzw. eines Entbindungs­pflegers als Nachweis über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungs­termin verlangen. Die Kosten für dieses Zeugnis muss der Arbeitgeber dann allerdings selbst übernehmen.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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