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Arbeitnehmer trägt Wegerisiko
Für Pendler kann es am Dienstag stressig werden: Die Gewerkschaft Verdi hat für den Tag zu bundesweiten Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr aufgerufen. Wer deswegen zu spät zur Arbeit kommt, riskiert Sanktionen. „Der Arbeitnehmer ist derjenige, der das Wegerisiko trägt“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.
Angekündigter Streik rechtfertigt kein zu spät kommen
Wenn ein Streik angekündigt ist, heißt das also für Pendler: Nicht auf Bus und Bahn verlassen, sondern Alternativen suchen. Eine Verspätung wegen eines Streiks sei nur dann legitim, wenn es sich um eine plötzliche Arbeitsniederlegung handelt, von der niemand vorab gewusst hat, erläutert Oberthür. Dann haben die Arbeitnehmer zwar ebenfalls keinen Anspruch auf Gehalt - riskieren aber wenigstens keine Abmahnung.
Nur unverschuldete gründe können Verspätung rechtfertigen
Ansonsten sei eine Verspätung nur zu rechtfertigen, wenn es unverschuldete persönliche Gründe gäbe - etwa ein kaputtes Auto oder die Erkrankung eines Kindes.