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Verbraucherrecht und Vertragsrecht | 15.05.2023

Anbieter­wechsel

Warum der Anbieter­wechsel bei Strom und Gas wieder lohnen kann

Worauf es zu achten gilt

Die Preise sind gefallen: Trotz Energie­preisbremse kann es jetzt sinnvoll sein, den Tarif zu wechseln. Deutliche Ein­sparungen sind möglich.

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Nach dem heftigen Preis­anstieg an den Energie­börsen vom Sommer 2022 können Versorger Strom und Gas wieder günstiger einkaufen. Sofern sie die Vorteile weiterreichen, haben Verbraucher die Chance, an günstigere Tarife zu kommen. „Es gibt wieder Fälle, in denen ein Anbieter­wechsel sinnvoll ist“, sagt Max Müller, juristischer Fachberater für Energie bei der Verbraucher­zentrale Rheinland-Pfalz.

Gas- und Strompreise wieder viel günstiger geworden

„Momentan finden sich am Markt Preise, die deutlich unter dem Preisdeckel der Strom- und Gaspreis­bremse sind.“ Dieser liegt für 80 Prozent des Verbrauchs im Vorjahres­vergleich für Strom bei 40 Cent je Kilowatt­stunde (kWh), Gas ist derzeit bei 12 Cent gedeckelt. Teilweise seien die Angebote auf gut 30 Cent beziehungs­weise 10 Cent gefallen, so Müller. Allerdings erwartet der Experte, dass die Preise weiter auf höherem Niveau als vor der Energie­krise verharren werden.

Beim Wechsel auch Verbrauch einkalkulieren

Sinnvoll sei ein Wechsel grund­sätzlich dann, wenn der eigene aktuelle Tarif über den Werten des Preis­deckels liegt. Müller hält Wechsel ab einer Preis­differenz von 1 bis 2 Cent je Kilowatt­stunde Gas für sinnvoll: „Dabei kommt es natürlich auch auf den Verbrauch an.“

Bei Strom spare man zum Beispiel bei 5 Cent Unterschied bei einem üblichen Verbrauch von 2500 bis 3000 kWh pro Jahr durch einen Wechsel rund 125 bis 150 Euro jährlich. „Wenn man mehr verbraucht, kann ein Wechsel auch schon früher sinnvoll sein.“

Und es gibt Ausnahmen

Liegt der Bestands­tarif weit über dem Deckel, zum Beispiel bei 55 Cent für Strom und 20 Cent für Gas, „kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, beim höheren Preis zu bleiben, wenn aufgrund der Energie­preisbremse und eigener Ein­sparungen sehr hohe Ent­lastungen zu erwarten sind. Im Einzelfall müsste man das genau prüfen.“

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Unseriöse Anbieter umschiffen

Müller rät dazu, sich nicht sofort auf das erstbeste und billigste Angebot zu stürzen. Manche extrem günstigen Versorger hätten zu Beginn der Energiepreis­krise Kunden im Stich gelassen und die Belieferung eingestellt. Informieren sollten sich Verbraucher, ob es Abmahnungen gab oder Verfahren der Bundesnetz­agentur. Schwarze Schafe können zum Beispiel über eine Urteils­daten­bank der Verbraucher­zentralen aussortiert werden.

Tarifangebote für Gas oder Strom einholen und vergleichen

Für einen ersten Markt­Ã¼berblick empfiehlt der Verbraucher­berater Wechsel­portale wie Strom­auskunft.de, Check24.de, Verivox.de, Wechsel­pilot.com oder Preis­vergleich.de. Angesichts der Unruhe am Energie­markt rät Müller bei neuen Abschlüssen zu eher kurzen Vertrags­laufzeiten von etwa drei Monaten. Gegenüber Jahres­verträgen, die zudem oft kaum Preis­vorteile versprächen, sei man flexibler darin, auf mögliche weitere Veränderungen am Markt zu reagieren.

Den Wechsel des Anbieters einleiten

Hat ein Versorger die Preise erhöht, muss er seine Kunden auf das dann geltende Sonder­kündigungsr­echt hinweisen. Eine Kündigung sollte man am besten per Einschreiben verschicken. Im Fall einer ordentlichen Kündigung zum Ende der Vertrags­laufzeit - übliche Fristen sind vier bis sechs Wochen - geht es laut Müller unkomplizierter: „Den Wechsel­prozess kann der neue Anbieter komplett abwickeln.“

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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