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Arbeitsrecht | 17.01.2023

Job-Protokoll

Was macht eigentlich ein forensischer Schrift­sach­verständiger?

Echt oder gefälscht - dieser Frage geht ein forensischer Schrift­sach­verständiger Schritt für Schritt auf den Grund

Ist ein Testament echt oder gefälscht? Über eine solche Frage können sich ganze Familien zerstreiten. Als Schrift­sach­verständiger hilft Jonathan Heckeroth bei der Beantwortung weiter.

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Echt oder gefälscht? Das ist eine der Fragen, denen Jonathan Heckeroth beruflich nachgeht. Der Mannheimer ist forensischer Schriftsach­verständiger. Im Job­protokoll erzählt er, worauf es in seinem Beruf ankommt.

Mein Weg in den Beruf:

Bereits mein Vater arbeitete als Sachverständiger für forensische Hand­schriften­untersuchungen, so dass ich mit dem Beruf früh in Berührung gekommen bin. Während meines Master­studiums in Psychologie habe ich mich zum Schrift­sach­verständigen weiter­gebildet.

Mittlerweile bin ich frei­beruflich im Mannheimer Schrift- und Urkunden­labor (MSU) tätig und von der Industrie und Handels­kammer (IHK) Rhein-Neckar als Sachverständiger für Hand­schriften­untersuchungen öffentlich bestellt und vereidigt.

Meine Aufgaben:

Ich begutachte handschriftliche Schreib­leistungen aller Art, um sie auf Echtheit zu prüfen, den Urheber zu identifizieren oder die Entstehungs­bedingungen fest­zustellen. Meine Auftrag­geber sind Gerichte, Staats­anwaltschaften, Rechts­anwälte, Unternehmen sowie Privat­personen.

In der Regel - wie dem Wort „forensisch“ zu entnehmen ist, - liegt eine rechtliche Relevanz vor. Beispiels­weise erhalte ich den Auftrag, zu untersuchen, ob eine Unterschrift oder ein Testament echt oder gefälscht ist. Darüber hinaus kommt gelegentlich etwa die Anfrage, ob es sich bei dem Urheber eines anonymen Briefs um eine bestimmte Person handelt oder ob ein Geldbetrag auf einer Quittung nachträglich verändert wurde.

So sieht der Arbeitsalltag aus:

Die Arbeit spielt sich im Wesentlichen im Büro ab. Den Ablauf möchte ich anhand eines fiktiven gerichtlichen Auftrags erläutern: In der Regel erhalte ich die Verfahrens­akte für die Durchführung der Unter­suchungen. Dort tritt eine Frage auf, die in einem schriftlichen Gutachten zu beantworten ist. Etwa: Stammt die Unterschrift auf der Quittung mit Datum vom 31.12.2021 von Herrn Max Mustermann?

Nach dem Lesen der Akte geht es darum, die Entstehungs­alternativen des Namenszuges zu konkretisieren. In dem Beispiel kommt in Betracht, dass es sich um eine echte oder eine gefälschte Unterschrift handelt. Gegebenenfalls fordere ich über das Gericht weitere Unterlagen an. Für die Begutachtung benötige ich nach Möglichkeit die zu untersuchende Unterschrift im Original und Schriftproben des Namens­trägers, die bestimmte Kriterien erfüllen.

Es kommen verschiedene Methoden zum Einsatz. Bei den physikalisch-technischen Urkunden­prüfungen untersuche ich Schriftträger und Schreib­leistungen mittels spezieller Geräte und Bild­bearbeitungs­software. Das Vorgehen kann Informationen über besondere Umstände bei der Entstehung und Hinweise auf Manipulationen liefern, die mit bloßem Auge nicht erkennbar sind.

Im Zuge der schriftvergleichenden Unter­suchungen analysiere ich systematisch grafische Merkmale der strittigen Unterschrift und vergleiche diese mit den Schriftproben des Namens­trägers.

Neben der Formgebung sind vor allem Charakteristika relevant, die sich auf die Schreib­bewegung beziehen. Das können kleine Umbrüche zu Beginn oder zum Abschluss von Strichen, die Verteilung der Druck­stärke, die Position von Absetzungen oder die Richtung der Schriftelemente sein. Die Schluss­folgerung formuliere ich in Wahrscheinlichkeits­graden.

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Die Grenzen meines Berufs:

Ich kann untersuchen, ob Schreib­leistungen echt oder gefälscht sind, wer der Urheber eines Eintrags ist und ob Hinweise auf besondere Entstehungs­bedingungen vorliegen. Die Analysen berechtigen in der Regel nicht zu sicheren Schlussf­olgerungen. Die Ergebnisse werden als Wahrscheinlichkeits­aussage formuliert.

Gelegentlich kommt die Anfrage, den Charakter einer Person auf der Basis der Handschrift zu deuten. Solche graphologischen Unter­suchungen erfolgen nicht seitens forensischer Schrif­tsach­verständiger. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass grafische Merkmale keine Rück­schlüsse auf die Persönlichkeit erlauben.

Was die Branche beschäftigt:

Zwar verliert die Schrift im Zuge der Digitalisierung an Bedeutung. So hat Beispiels­weise das Online-Banking von Hand ausgefüllte und unterzeichnete Überweisungst­räger weitgehend verdrängt. Dennoch ist bei einigen Dokumenten wie bei Testamenten eine eigen­händige Unterschrift erforderlich.

Unter­schriften werden darüber hinaus vermehrt auf elektronischem Wege erfasst, Beispiels­weise mittels Smartphone oder Tablet und können grund­sätzlich Gegenstand der Begutachtung werden. Die Tätigkeit von Schrift­sach­verständigen wird mindestens so lange benötigt, wie die Handschrift als biometrisches Merkmal rechtlich bedeutsam ist.

Die Verdienstmöglichkeiten:

In Deutschland können Schrift­sach­verständige beim Bundes­kriminalamt oder bei den Landes­kriminal­Ã¤mtern beschäftigt sein. Dort richtet sich das Gehalt nach dem Tarif­vertrag für den Öffentlichen Dienst beziehungs­weise der Besoldungs­gruppe bei verbeamteten Kollegen.

Bei der frei­beruflichen Tätigkeit für Gerichte und Staats­anwaltschaften ist der Verdienst durch das sogenannte Justiz­vergütungs- und -entschädigungs­gesetz (JVEG) geregelt. Im Auftrag für Unternehmen und Privat­personen kann das Honorar frei vereinbart werden.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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