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Immobilienrecht und Mietrecht | 17.01.2023

Mietzahlung

Was tun? Wenn der Vermieter vergisst die Miete abzubuchen

Miete kann noch bis zu drei Jahre nachträglich eingezogen werden

Ist das wirklich ein Glücksfall? Vergisst der Vermieter die Miete wie vereinbart einzuziehen, kann er das nachholen. Nur wie lange genau? Und muss er dabei irgendetwas beachten?

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Eigentlich müsste die Miete längst vom Konto abgebucht sein, doch die Lastschrift kommt und kommt nicht: Worüber sich vermutlich viele freuen würden, dürften doch nur wenige erleben. Was aber ist in einem solchen Ausnahmefall zu tun?

Keine gesetzliche Hinweispflicht für Mieter

Für Mieterinnen und Mieter gebe es jedenfalls keine gesetzliche Pflicht, Vermieter oder Haus­verwaltung auf den versäumten Mieteinzug hinzuweisen, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Den dadurch entstandenen Miet­rückstand hätten Miet­parteien nicht zu verantworten, daher bräuchten sie auch keine Kündigung zu fürchten.

Vermieter dürfen die Miete nachträglich einziehen

Was Vermieter aber dürfen: die Miete nachträglich einziehen. Und zwar noch bis zu drei Jahre lang. Erst dann verjähren die Ansprüche. Noch nicht einmal ankündigen müsse der Vermieter den nach­träglichen Einzug der Miete, sagt Hartmann. Ein Angebot des Vermieters für die Begleichung der fehlenden Mietzahlung in Raten könne sich höchstens aus der Pflicht zur gegenseitigen Rücksicht­nahme des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergeben.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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