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Steuerrecht | 28.04.2023

Steuer­bescheid

Was tun, wenn das Finanzamt mit dem Steuer­bescheid trödelt?

Wenn das Finanzamt bummelt - Untätigkeits­einspruch einlegen

Die Steuer­erklärung ist abgeschickt, jetzt heißt es warten auf den Bescheid des Finanzamts. Doch wie viel Wartezeit ist zu viel? Und wie lässt sich die Bearbeitung beschleunigen?

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Obwohl die Mehrheit der Finanz­Ã¤mter abgegebene Steuer­erklärungen innerhalb weniger Wochen bearbeitet, kann es in Einzel­fällen doch mal zu längeren Wartezeiten kommen. Das kann ärgerlich sein - zum Beispiel, wenn man die Rück­zahlung dringend benötigt. Zwar weist der Lohnsteuer­hilfe­verein Vereinigte Lohnsteuer­hilfe (VLH) darauf hin, dass es für die Bearbeitung einer Erklärung keine feste Frist gibt. Ganz machtlos sind Betroffene aber trotzdem nicht.

Der Tipp des Lohnsteuerhilfevereins

Wer lange Zeit auf eine Rück­meldung des Finanzamts wartet, sollte zunächst mal den zuständigen Sach­bearbeiter oder die zuständige Sach­bearbeiterin per Telefon oder Mail kontaktieren. Mit etwas Glück gehe es mit einer freundlichen Nachfrage ganz schnell.

Falls das nicht hilft, kann man im Organigramm auch weiter nach oben klettern und der Vorsteherin beziehungs­weise dem Vorsteher des zuständigen Finanzamts ein freundliches Schreiben zukommen lassen, rät die VLH. Diese seien in der Regel „sehr darum bemüht“, Steuer­pflichtige nicht unnötig lange auf eine Reaktion warten zu lassen. Darin könne man dem Finanzamt auch eine angemessene Frist zur Bearbeitung einräumen.

Nach sechsmonatiger Wartezeit: Untätigkeitseinspruch

Hilft all das nicht und passiert sechs Monate nach Abgabe wirklich gar nichts, können Betroffene unter bestimmten Voraus­setzungen einen Untätigkeits­einspruch einlegen. Dieser sollte laut VLH die Steuer­nummer sowie das Abgabedatum der Erklärung enthalten. Außerdem sollte darin stehen, dass trotz Nachfrage keine Rück­meldung zum Sachverhalt kam und daher Einspruch wegen Un­tätigkeit eingelegt wird. Am Ende sollte das Finanzamt zur schnellen Bearbeitung und zur Mitteilung der voraussichtlichen Bearbeitungs­dauer aufgefordert werden.

Wenn der Untätigkeitseinspruch erfolglos bleibt

Bleibt auch der Untätigkeits­einspruch erfolglos und tut sich weitere sechs Monate lang nichts, können Betroffene eine Untätigkeits­klage beim zuständigen Finanz­gericht einreichen. „Dieses wird sich dann mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und versuchen, die Angelegenheit zu klären“, so die VLH. Das Finanzamt hat anschließend noch die Chance, dem Einspruch stattzugeben und die Erklärung zu bearbeiten. Wenn nicht, muss das Finanz­gericht eine Ent­scheidung über den Fall treffen.

Wichtig

Wer verpflichtet ist, eine Steuer­erklärung abzugeben, kann nicht den Weg des Untätigkeits­einspruchs gehen. Das geht nur bei freiwillig eingereichten Erklärungen.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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