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Beginn der Heizperiode in Mietvertrag geregelt
In vielen Mietverträgen ist eine Heizperiode festgelegt, die üblicherweise am 1. Oktober beginnt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Vermieter verpflichtet zu heizen beziehungsweise die Möglichkeit zu schaffen, dass der Mieter seine Heizkörper aufdrehen kann. Zwischen 20 und 22 Grad müssen in der Wohnung mindestens erreicht werden. Das gilt jedoch nicht rund um die Uhr: Ausreichend ist es, wenn die Räume von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr entsprechend warm werden. Nachts reichen Temperaturen von 18 Grad aus.
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