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Immobilienrecht und Mietrecht | 30.09.2015

Heizperiode

Wenn es draußen kühler wird: Vermieter müssen Heizung wieder anstellen

Heizung in Mietshäusern

Heizungen in Mietshäusern werden im Sommer in der Regel ausgestellt. Wird es draußen wieder kühler, muss der Vermieter die Heizung wieder anstellen. Eine gesetzliche Regelung über die Dauer der Heizperiode gibt es nach Informationen des Rechtsfragen-Portals refrago.de nicht. Daher sind die vertraglichen Vereinbarungen maßgeblich.

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Beginn der Heizperiode in Mietvertrag geregelt

In vielen Mietverträgen ist eine Heizperiode festgelegt, die üblicherweise am 1. Oktober beginnt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Vermieter verpflichtet zu heizen beziehungsweise die Möglichkeit zu schaffen, dass der Mieter seine Heizkörper aufdrehen kann. Zwischen 20 und 22 Grad müssen in der Wohnung mindestens erreicht werden. Das gilt jedoch nicht rund um die Uhr: Ausreichend ist es, wenn die Räume von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr entsprechend warm werden. Nachts reichen Temperaturen von 18 Grad aus.

Siehe auch:

Quelle: dpa/DAWR/ab
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