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Gesellschaftsrecht | 02.03.2022

Unternehmens­nachfolge

Wer tritt in meine Fußstapfen? Die Nachfolge im eigenen Betrieb regeln

Soll die Weitergabe des Unternehmens gelingen, bedarf es einer umsichtigen Planung

Einen Nachfolger oder eine Nach­folgerin fürs eigene Unternehmen zu finden, kann heraus­fordernd sein. Egal, ob man an die Familie oder an extern abgibt - man sollte den Prozess nicht zu spät beginnen.

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Es ist nicht nur Geld, das Unter­nehmerinnen und Unternehmen in ihr Geschäft investieren. Auch viel Zeit und noch mehr Herzblut gehören dazu. Doch irgendwann naht sie, die Lebensphase, in der ein „Weiter so“ als Chefin oder Chef nicht mehr infrage kommt. Eine Nach­folgerin oder ein Nachfolger muss her.

Betriebsnachfolge innerhalb der Familie

„Idealer­weise ist das jemand aus dem familiären Umfeld“, sagt Carola Jungwirth, Beraterin und Coach für Familien­unternehmen in Hamburg. Einer der Vorteile: Mit einer solchen Nachfolge-Regelung bleibt das Familien­vermögen erhalten.

Damit der Wechsel des Stabs an die jüngere Generation in der Familie gelingt, muss die Lösung aber „von allen Beteiligten wirklich gewollt sein“, so Jungwirth. Die abgebende Generation müsse bereit sein, auch tatsächlich zurückzutreten, und die folgende Generation „machen lassen“ und deren Entscheidungen akzeptieren.

Familiennachfolge ist hochemotionales Thema

Dass viele Unter­nehmerinnen und Unternehmer eine familien­interne Nachfolge­regelung bevorzugen, weiß auch Alexander Hoeckle von der IHK Köln. Oft hätten etwa die Kinder eines Firmenchefs den Betrieb über Jahre kennen­gelernt, sich umfassend weiter­gebildet und auch Erfahrungen in einem befreundeten Betrieb gesammelt. Nun sollen sie die Nachfolge­schaft im elterlichen Unternehmen antreten.

Aus Sicht von Hoeckle ein „hoch­emotionales Thema“. Oft, aber nicht immer, klappt es, dass Firmen­inhaberinnen oder Inhaber an ihre Kinder abgeben können, ihnen die Betriebs­leitung überhaupt zutrauen.

Fünf Jahre vor Rückzug umsehen

Wenn eine familien­interne Nachfolge nicht zustande kommt, bleibt als Ausweg nur eine externe Suche. „Damit das gelingt, sollte man nichts unter Zeitdruck machen, sondern sich etwa fünf Jahre, bevor man sich zurückziehen möchte, umschauen“, rät Hoeckle.

Eine Option hierbei wäre, fachlich versierte Mit­arbeiterinnen oder Mitarbeiter im eigenen Betrieb anzusprechen und ihr Interesse auszuloten. Vorteilhaft ist, dass sie mit allen Belangen rund um das Unternehmen bestens vertraut sind. „Aber leider scheitert es oft daran, dass Mitarbeiter nicht genug Kapital haben, um die Nachfolge­schaft anzutreten“, so Hoeckle.

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Börsen zur Unternehmensnachfolge im Netz

Weitere mögliche Optionen bei der Suche: Mit der Hausbank, mit der Steuer­beraterin oder mit dem Wirtschafts­prüfer reden und fragen, ob er oder sie nicht einen geeigneten Nachfolger kennt. Hilfreich kann auch sein, Zulieferer oder befreundete Mitbewerber anzusprechen. Ebenfalls denkbar: Je nach Branche die zuständige Handwerks­kammer oder die jeweilige IHK kontaktieren.

Im Internet gibt es verschiedene Börsen, über die Firmen­inhaberinnen und Firmen­inhaber geeignete Nachfolger finden können - während sich Interessierte nach passenden Unternehmen umschauen können, die sie gerne übernehmen würden. Eine Übersicht zu verschiedenen Börsen bietet beispiels­weise die Informations­plattform „Nachfolge-in-Deutschland.de“.

Geschäftsdaten nicht leichtfertig preisgeben

Ob eine Kandidatin oder ein Kandidat nun die oder der „Richtige“ ist, lässt sich letztendlich nur über Gespräche heraus­finden, sagt Hoeckle. Stimmen die fachlichen und persönlichen Voraus­setzungen ebenso wie die Chemie zwischen beiden Seiten, geht es darum, Interessenten tiefer in die Materie einzuführen, sprich: Geschäfts­daten preis­zugeben.

„Dafür ist es wichtig, dass Interessenten eine Vertraulichkeits­erklärung unter­zeichnen“, sagt Hoeckle. In dem Dokument sollten für den Fall der Nicht­beachtung der Vertraulichkeit ein Strafgeld und Schaden­ersatz­zahlungen vermerkt sein.

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Betriebswert realistisch ermitteln

Ebenfalls wichtig: Bei der Unternehmens­nachfolge sollte die Verkaufs­seite frühzeitig einen Wirtschafts­prüfer oder Steuer­berater sowie einen Rechtsanwalt ins Boot holen. Diese Fachleute können im Fall eines Verkaufs etwa dabei helfen, den Wert des Betriebs zu ermitteln. „Das Problem ist, dass Unter­nehmerinnen und Unternehmer den Wert oft höher einschätzen als er tatsächlich ist“, so Hoeckle.

Um zu einem realistischen Ergebnis zu kommen, gibt es zwei mathematische Verfahren: Das Ertragswert­verfahren und das Substanzwert­verfahren. Beim Ersten bemisst sich der Wert danach, welchen Verdienst Käufer mit der Firma erzielen können. Hierbei wird unter anderem der Durchschnitt der Erträge vor Steuern der letzten drei Jahre und der geschätzten Erträge der kommenden drei Jahre zugrunde gelegt. Das Ergebnis teilt man durch einen Kapitalisierungs­satz.

Beim Substanzwert­verfahren geht es nicht zuletzt darum, einzelne Vermögensw­erte und Verbindlichkeiten zu berechnen. Dazu gehört auch, stille Reserven richtig zu bewerten. Gleiches gilt für geistiges Eigentum wie Patente. Am Ende unter­zeichnen beide Seiten einen Kaufvertrag, der oft notariell beurkundet werden muss.

Hand in Hand arbeiten

Auch wenn ein Unternehmen in der Familie bleibt und an die nachfolgende Generation abgegeben wird, etwa die eigenen Kinder, ist planvolles Vorgehen angesagt. Zeichnet sich ab, dass der eigene Nachwuchs den Betrieb übernimmt, bietet es sich an, frühzeitig einen Karriere­plan zu erstellen.

„Sobald die ältere und die jüngere Generation beruflich auf Augenhöhe sind, macht es Sinn, wenn beide eine gewisse Zeit Hand in Hand arbeiten und dann die Übergabe erfolgt“, so Jungwirth.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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