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Arbeitsrecht | 05.06.2023

Unfall­versicherung

Wer zahlt, wenn meine Haushalts­hilfe stürzt?

Diese Konsequenzen drohen dem Auftrag­geber

Beim Fenster­putzen oder dem Schneiden mit scharfen Messern ist die Unfall­gefahr groß. Und trotzdem sind viele Haushalts­hilfen schwarz beschäftigt.

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Die gute Nachricht vorweg: Auch schwarz beschäftigte Haushalts­hilfen sind unfall­versichert.

Schwarzarbeit vermeiden

Im Zweifel kann es aber teuer werden. „Die Unfall­versicherung kann sich von dem Arbeitgeber die Aufwendungen, die durch den Versicherungs­fall entstehen, erstatten lassen“, erklärt Fach­anwältin für Arbeits­recht Nathalie Oberthür aus Köln. Die Kosten entstehen in der Regel für Behandlung und Reha. Die Unfall­versicherung kann außerdem die rückständigen Beiträge nach­verlangen. Unter Umständen für bis zu 30 Jahre.

Haushaltshilfe auf Minijob-Basis

Haushalts­hilfen auf Minijob-Basis sind immer unfall­versichert. „Ist die Haushalts­hilfe allerdings nicht abhängig beschäftigt, sondern selbst­ständig, genießt sie keinen Versicherungs­schutz“, so Oberthür. In dem Fall kann die Haushalts­hilfe nur dann vom Auftrag­geber Schaden­ersatz und Schmerzens­geld fordern, wenn dieser den Unfall verursacht hat.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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