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Bankrecht und Verbraucherrecht | 22.05.2023

Konten­wechsel

Wie Banken beim Kontoumzug mithelfen müssen

Banken und Sparkassen sind gesetzlich zur Wechsel­hilfe verpflichtet

Locken andere Institute mit günstigeren Konditionen, kann ein Umzug des Girokontos sinnvoll sein. Banken und Sparkassen sind dazu verpflichtet, beim Wechsel mitzuhelfen - wenn alles stimmt.

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Steigende Zinsen machen Tagesgeld­konten wieder attraktiv, doch auch der Wechsel zu einem günstigeren Girokonto kann unter dem Strich ein paar regelmäßige Extra-Euros bringen. Die Umstellung zum Beispiel von Dauer­aufträgen macht die Sache zwar etwas umständlich.

Gesetzliche Verpflichtung zur Wechselhilfe

Banken und Sparkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, beim Kontoumzug mitzuhelfen, informiert der Bundes­verband deutscher Banken in Berlin. Dazu zählt, dass das neue Kredit­institut Verbraucher dabei unterstützt, regelmäßige Zahlungs­partner wie Vermieter oder Energie­versorger zu benachrichtigen, etwa indem es Muster­schreiben bereit­stellt.

Gesetz gibt genaue Fristen zur Bearbeitung vor

Zudem muss es Dauer­aufträge auf dem neuen Girokonto innerhalb von sieben Bank­arbeits­tagen einrichten, sobald alle dazu notwendigen Informationen vorliegen. Diese muss die alte Bank ebenfalls innerhalb von sieben Arbeits­tagen bereit­stellen, nachdem die Kundin oder der Kunde darum gebeten hat.

Alternatives Tagesgeldkonto separat einrichten

Bevor der Umzug eingetütet wird, sollte man der Bank gegenüber idealer­weise nicht in der Schuld stehen: Denn nur wenn das zu schließende Konto keinen negativen Stand aufweist, ist die Bank dazu verpflichtet, das alte Konto auf Wunsch auch zu schließen. Erst dann spart man sich entsprechende Gebühren.

Bei einem anderen Institut gute Tagesgeld­zinsen zu erhalten, erfordert übrigens keinen Kontoumzug, so der Verband. Es spricht nichts dagegen, Geld von der Hausbank auf ein Tagesgeld­konto bei einer anderen Bank zu übertragen, das sich jederzeit eröffnen lässt.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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