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Arbeitsrecht | 10.01.2023

Urlaub bei Teilzeit

Wie berechnet sich mein Urlaubs­anspruch in Teilzeit?

Länge des Urlaubs von Teilzeit­beschäftigten darf grund­sätzlich nicht kürzer sein als bei Vollzeit­beschäftigten

Wer in Teilzeit und nicht an allen Tagen der Woche arbeitet, kommt mit den Urlaubs­tagen schon mal durcheinander. Eine einfache Formel hilft, den Überblick zu behalten.

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Auch wer in Teilzeit arbeitet, hat Anspruch auf bezahlten Erholung­surlaub. Aber für wie viele Tage im Jahr haben Beschäftigte frei, wenn sie zum Beispiel nur an drei Tagen in der Woche arbeiten?

Urlaubsanspruch ist gesetzlich geregelt

Die Länge des Urlaubs von Teilzeit­beschäftigten darf grund­sätzlich nicht kürzer sein als bei Vollzeit­beschäftigten des Betriebs, erklärt die Arbeits­kammer des Saarlands. Auch Teilzeit­beschäftigten stehen gemäß Bundes­urlaubs­gesetz also mindestens vier Wochen Jahres­urlaub zu. Regelt der Arbeits- oder Tarif­vertrag mehr Urlaub als das Gesetz, fällt der Anspruch entsprechend höher aus.

Urlaubsanspruch berechnen

Um den genauen Anspruch als Teilzeit­kraft zu ermitteln, führt die Arbeits­kammer eine Formel an: Urlaubstage pro Jahr dividiert durch betriebs­Ã¼bliche Wochen­arbeits­tage mal tatsächliche Arbeitstage pro Woche.

Als Beispiel: Haben Vollzeit­kräfte im Betrieb 30 Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche, entspricht das 18 zu vergütenden Urlaubs­tagen bei einer Drei-Tage-Woche.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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