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Der erste Schritt ist die Sicherung Unfallstelle
Wichtig ist, die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge auszuführen. Und da steht nicht die Hilfe für mögliche Verletzte ganz oben auf der Liste, sondern die eigene Sicherheit. Als Erstes muss die Unfallstelle gesichert werden. Das gilt besonders, wenn der Unfall an einer unübersichtlichen Stelle passiert ist. Eine fehlende Absicherung kann schnell Folgeunfälle nach sich ziehen.
Beim Sichern der Unfallstelle kommt es auf die drei „W“ an: Warnblinkanlage, Warnweste und Warndreieck. Während sich die beiden ersten Punkte eigentlich von selbst erklären, gelten für das Warndreieck gewisse Regeln: Wichtig ist es, das Warndreieck in der richtigen Entfernung zur Unfallstelle aufzustellen. Im Stadtverkehr muss es in einer Entfernung von 50 Metern aufgestellt werden. Auf Landstraßen müssen es 100 Meter Abstand sein, auf Autobahnen 150 bis 200 Meter.
Dabei gilt: erst aufklappen, dann aufstellen. Das ist besonders auf stärker befahrenen Straßen oder Autobahnen wichtig. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man dann am äußersten Fahrbahnrand - im besten Fall hinter einer Leitplanke - das aufgeklappte Warndreieck vor sich hertragend, dem Verkehr entgegengeht. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, von anderen wahrgenommen zu werden.
Als zweiter Schritt sollte ein Notruf über die Nummer 112 abgesetzt werden
Ist das alles erledigt, sind die Verletzten aber immer noch nicht an der Reihe. Erst sollten Helfer einen Notruf absetzen und Hilfe anfordern. Im Zweifel können auch Passanten gebeten werden, diese Aufgabe zu übernehmen. Sprechen Sie einzelne Menschen am besten direkt an. Allgemeine Aufrufe wie etwa „Bitte helfen Sie“ werden von einer Menschenmenge oft überhört.
Die richtige Nummer nach einem Verkehrsunfall mit Verletzten ist die Notrufnummer 112, über die Feuerwehr oder Rettungsdienst alarmiert werden. Der Vorteil: In der Regel wird dann automatisch auch die Polizei verständigt. Zudem gilt die 112 inzwischen europaweit als Notruf. Am Telefon sollten wichtige Fragen beantwortet werden: Wo ist der Unfall geschehen? Was ist genau passiert? Wie viele Personen sind beteiligt? Welche Verletzungen gibt es?
Bei reinen Blechschäden muss die Polizei nicht unbedingt gerufen werden. Denn zumindest für den Verursacher ist ein Polizeieinsatz meist mit Kosten verbunden: in der Regel ein Verwarnungsgeld. Das sollten Sie aber nur akzeptieren, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist. Denn wird später über die Verteilung der Haftung gestritten, spielt ein akzeptiertes Verwarnungsgeld bei der Bewertung möglicherweise eine Rolle. Wird das Verwarnungsgeld abgelehnt, wird ein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet.
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Als dritter Schritt steht die Versorgung der Verletzten an
Sind die Einsatzkräfte unterwegs, ist der richtige Zeitpunkt, Erste Hilfe zu leisten. Beziehen Sie auch hier Umstehende direkt mit ein. Denn von sich aus werden Menschen nicht immer tätig. Ist ein Unfallopfer bewusstlos, sollte es in die stabile Seitenlage gebracht werden. In dieser Jahreszeit müssen Sie Verletzte möglicherweise auch warmhalten. Motorradfahrern sollte der Helm abgenommen werden. Und keine Sorge: Ersthelfern droht juristisch in der Regel nichts, wenn sie unabsichtlich einen Fehler begehen. Schließlich haben Sie versucht, Leben zu retten.
Der vierte und letzte Schritt ist die Sicherung der Beweise
Am Ende gilt es, Beweise zu sichern. Das sollten Betroffene auch tun, wenn der Unfallgegner seine Schuld bereits eingeräumt hat. Schließlich kann der andere Fahrer es sich später anders überlegen. Wichtig für die Dokumentation: die Adressen aller Unfallbeteiligten, Autokennzeichen und möglichst auch die Versicherungsdaten des Unfallgegners. Fotos der Unfallstelle, am besten aus verschiedenen Perspektiven, runden das Material ab.
Experten-Tipp:
Typische Unfallspuren und Details im Bild festhalten, beispielsweise Knicke in der Bremsspur, Glassplitter oder abgebrochene Teile. Solche Nahaufnahmen können später bei der Klärung der Schuldfrage unter Umständen wichtig werden. Sind zudem vermessbare Punkte wie Laternenmasten auf den Bildern zu sehen, können später besser Rückschlüsse gezogen werden.
Wichtig zu beachten: Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht kennen. Auch eine pauschale Abtretungserklärung sollten Beteiligte besser nicht ohne Rücksprache mit einem Anwalt unterzeichnen. Muss das Auto abgeschleppt werden, weil es nicht mehr fahrtüchtig ist, sollte auch der Auftrag des Abschleppdienstes geprüft werden. Sonst tauchen plötzlich unerwartete Kosten auf.
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Nach Verkehrsunfall zum Rechtsanwalt
Nach einem Verkehrsunfall ist es eigentlich immer sinnvoll einen Rechtsanwalt einzuschalten.
In der „Anwaltsliste Verkehrsunfall“ finden Sie einen Anwalt in Ihrer Nähe oder suchen Sie hier im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Tipp zu den Anwaltskosten beim Verkehrsunfall:
Nach einem Unfall muss der Unfallgegener dem Geschädigten auch die Kosten für den Anwalt bezahlen (hier ausführlich lesen).