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Arbeitsrecht | 23.05.2023

Arbeitszeit

Zählt das Hochfahren des Rechners zur Arbeitszeit?

Rüstzeiten umfassen alle Zeiträume während derer ein Arbeit­nehmer die Arbeit vorbereitet

Ob im Homeoffice oder im Betrieb: Ihre Arbeitszeit beginnt nicht erst dann, wenn Sie tatsächlich tippen oder im Videocall erscheinen. Das sollten Sie wissen.

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Im Büro ist man längst angekommen, doch der Computer lässt sich Zeit beim Hochfahren. Und während man wartet, stellt sich womöglich die Frage: Wann startet eigentlich die offizielle Arbeitszeit?

Rüstzeit gleich Arbeitszeit

Ganz einfach: „Wenn Sie den Startknopf drücken“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeits­recht aus Berlin. „Das Stichwort heißt hier: Rüstzeit.“ Gemeint ist damit diejenige Zeit, die zur Vorbereitung einer bestimmten Arbeit notwendig ist und die generell zur Arbeitszeit zählt.

Umkleidezeit ist Arbeitszeit

„Wenn man sich zum Beispiel in einem Stahlwerk die feuerfeste Kleidung anziehen muss, dann ist diese Umkleide­zeit natürlich auch Arbeitszeit“, so Meyer. Schließlich zögen Arbeit­nehmer diese im Interesse ihres Arbeit­gebers an. „Und das Gleiche gilt für das Hochfahren des PCs.“ Unabhängig davon, wie lange das dauert und ob man nun im Homeoffice arbeitet oder im Büro.

Pauschale Rüstzeit ist möglich

Wird der Start der Arbeitszeit durch das Einloggen in einem PC-Programm erfasst, kann deshalb eine Regelung infrage kommen, bei der Arbeitgeber beispiels­weise eine „pauschale Rüstzeit von beispiels­weise zwei oder drei Minuten für das Hochfahren des PCs“ annehmen, so Meyer. Diese wird dann zur erfassten Arbeitszeit hinzu­addiert.

Auch eine Anfahrt zum Kunden kann zum Teil als Arbeitszeit gelten

Übrigens: Startet der Arbeitstag weder vor dem Laptop im Betrieb noch im Homeoffice, sondern beispiels­weise bei einem weiter entfernten Kunden, kann auch ein Teil des Fahrtweges dorthin als Arbeitszeit gelten: „Dauert das länger als ins Büro zu kommen, ist die Differenz ebenfalls Arbeitszeit“, so Meyer.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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