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Steuerrecht | 23.02.2023

Arbeits­kleidung

Kann man den Anzug von der Steuer absetzen?

Anzug wegen privater Nutzung nicht steuerlich absetzbar

Für manche Jobs braucht man bestimmte Kleidung. Stellt der Arbeitgeber diese nicht, kann das ins Geld gehen. Doch wann lassen sich die Kosten von der Steuer absetzen?

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Beim Arztkittel, der Anwaltsrobe oder dem Schutzhelm ist die Sache klar: Stellt der Arbeitgeber sie nicht, können die Ausgaben dafür als Werbungs­kosten von der Steuer abgesetzt werden. Doch wie sieht es mit dem Anzug oder Blazer fürs Büro aus? Ausgaben dafür lehnt das Finanzamt regelmäßig ab, berichtet die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift „test“ (Ausgabe 03/23). Der Grund: Diese Kleidungs­stücke können auch privat getragen werden. Als Berufs­bekleidung wird vom Finanzamt dagegen Kleidung anerkannt, bei der das so gut wie ausgeschlossen ist.

BFH: Kein Abzug für bürgerliche Kleidung

Zu letzterem zählt auch Kleidung, die getragen wird, um das private Outfit im Job zu schonen: Arbeits­overall, Kochjacke oder Blaumann, zum Beispiel. Schwarze Kleidungs­stücke für Trauer­rednerinnen und Trauer­redner sind hingegen nicht abzugs­fähig. Dem Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.03.2022, Az. VIII R 33/18 ) zufolge, sind sie als bürgerliche Kleidung zu werten, die zu den unverzichtbaren Aufwendungen der privaten Lebens­führung gehören.

Reinigung von Arbeitskleidung steuerlich absetzen

Übrigens: Ausgaben für Berufs­bekleidung in der Steuer­erklärung anzugeben, lohnt sich für Arbeit­nehmer nur, wenn alle Werbungs­kosten zusammen in diesem Jahr höher als 1230 Euro liegen. Denn so hoch ist die Werbungs­kosten­pauschale, die automatisch bei jedem Arbeit­nehmer von den Einkünften abgezogen wird. Unabhängig davon, ob man Kosten für den Beruf geltend macht oder nicht, berichtet „test“.

Unter Werbungs­kosten fallen alle Ausgaben rund um den Beruf, etwa für die Fahrt zur Arbeit, für Weiter­bildungen oder Gewerkschafts­beiträge. Gut zu wissen: Hat das Finanzamt die Berufs­bekleidung anerkannt, zählen auch Kosten für deren Reinigung dazu.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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