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Krankenkassenrecht und Sozialversicherungsrecht | 15.02.2023

Arbeits­unfähigkeit

Langzeit­krank: Was wichtig ist, wenn die Kranken­kasse anruft

Langzeit­kranke sind zu keiner einer Auskunft am Telefon verpflichtet

Viele Wochen oder gar Monate: Wer lange arbeits­unfähig ist, bekommt Krankengeld von der Kranken­kasse. Was, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mit­arbeiterin anruft und nachhakt, wie es einem geht?

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Wann werden Sie denn voraussichtlich wieder arbeiten können?“: Bei langer Arbeits­unfähigkeit kann es vorkommen, dass die Kranken­kasse anruft und sich nach dem Gesundheits­zustand erkundigt. Zu einer Auskunft am Telefon sind Versicherte laut der Zeitschrift „Finanztest“ dann allerdings nicht verpflichtet (Ausgabe 3/2023).

Bei Anruf - Ruhe bewahren

Versicherte sollten in so einer Situation mit Bedacht antworten und sich nicht auf Diskussionen einlassen. Katharina Lorenz vom Sozial­verband Deutschland rät in „Finanztest“ zu dieser Strategie: „Weisen Sie freundlich, aber bestimmt darauf hin, dass Sie arbeits­unfähig sind, solange Ihre Krank­schreibung gilt.“

Und: Fordert die Kranken­kasse Versicherte am Telefon zu Auskünften auf, sollte man auf eine schriftliche Mitteilung bestehen.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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