[21.02.2017] 



Die Pläne der Bundesregierung, Daten der Handys von Asylbewerbern zur Klärung der Identität auslesen zu lassen, verstoßen nach Einschätzung eines Strafrechtsexperten gegen das Grundgesetz. „Ein so massiver Eingriff zur Identitätsüberprüfung ist absolut unverhältnismäßig“, sagte der Kölner Rechtsanwalt Nikolaos Gazeas der „Zeit Online“.